Weiterbildung mit Weitblick
Erweitern Sie den Horizont Ihres Unternehmens
Für UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen in allen Ebenen und Geschäftsbereichen heißt das Ärmel hochkrempeln und dazulernen: Wie kann ich in meinem eigenen Wirkungskreis nachhaltig handeln? Welches Wissen brauche ich dafür? Und wie hilft mir das Prinzip der Nachhaltigkeit, Herausforderungen wie begrenzte Ressourcen, steigender Energiebedarf oder Mangel an Fachkräften zu meistern?
Nachhaltige 2.500 Euro
Auch als Wirtschaftsförderung wollen wir steirische KMU dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln und Nachhaltigkeit in ihren Grundfesten zu verankern. Deshalb bei uns im Programm: die Förderungsaktion Weiter!Bilden. Sie übernimmt 30 Prozent der Kosten für Qualifizierungen im Themenbereich nachhaltige Unternehmensentwicklung. Dabei gibt es maximal zweimal jährlich bis zu 2.500 Euro Förderung.
Die Förderung richtet sich an UnternehmerInnen gleichermaßen wie an MitarbeiterInnen sowie Lehrlinge aus der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie in folgenden Bereichen:
Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
- Nachhaltigkeitsmanagement, CSR – Corporate Social Responsibility
- Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
- Betriebswirtschaft
- Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
- Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
- Innovations-/ Wissen-/ Qualitäts-/ Prozess-/ Projekt-/ Gesundheits-/ Sicherheitsmanagement
Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
- Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/ -entwicklung/ -führung
- Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
- technische Fortbildungen
- fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus
- Vorbereitungskurse zur Meister-/ Befähigungs-/ Eignungs-/ Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/ Meisterschule
Ressourcen, Umwelt und Klima
- Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
- Energiemanagement/ -wirtschaft/ -effizienz/ -technologie
- Umweltmanagement/ -technologie/ -recht, Abfallwirtschaft
- Klimamanagement/ -bilanz/ -schutz
- klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
- Green Mobility
- sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima
- Für wen?
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- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
- Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie
- Für wen nicht?
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- UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
- MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
- Privatpersonen
- ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten
- Wofür?
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- Weiterbildungen, die maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
- Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
- Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
- Vollständige akademische Lehrgänge
- Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
- Wofür nicht?
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- Schulungen, welche von anderen Förderungsstellen (z.B. Digital Skills Scheck der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG; AMS) gefördert werden.
- Schulungen zum Thema Persönlichkeitsbildung
- Berufsausbildungen (z.B. Lehre, Matura, Lehre mit Matura, Berufsmatura)
- Grundschulungen und Maßnahmen, die nicht über das übliche Maß betrieblicher Ausbildungsaktivitäten hinausgehen (z.B. Einführungsschulungen für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen)
- Maßnahmen, welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coaching-Leistungen abgrenzen
- Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
- produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
- Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung
- Wie viel?
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- 30 % der anrechenbaren Projektkosten
- bis zu 2.500 Euro Förderung pro Antrag: Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
- Wichtige Hinweise:
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- Stellen Sie Ihren Antrag, bevor man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Es können pro Antrag mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
- Die Bildungseinrichtung muss zertifiziert sein.
- Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt. Welche Zuschüsse gibt es von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen! - Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Anrechnungsstichtag bekanntgeben
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Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.
- Projekt beginnen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.
- Förderung beschließen
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Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt abschließen
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Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen! - Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen.
Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt. - Rechnungen prüfen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.
- Auszahlung
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.