Hilfspakete von Bund, Land und Sozialpartnern für betroffene Unternehmen
Das Land übernimmt die Zinsen der Überbrückungsfinanzierungen des Bundes für Unternehmen aus Wirtschaft und Tourismus. Ein gemeinsamer Härtefonds des Landes und der Wirtschaftskammer Steiermark für besonders betroffene Branchen wird den Fonds des Bundes ergänzen. Außerdem wird die Förderung von Telearbeitsplätzen stark ausgebaut.
„Das Hilfspaket des Landes ist ein wichtiges Signal für die steirische Wirtschaft und soll gemeinsam mit den Maßnahmen des Bundes dazu beitragen, Unternehmen und damit Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket können Betriebe aller betroffenen Branchen unterstützt werden“, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.
Härtefällefonds und Nothilfefonds des Bundes
Zur raschen Hilfe für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Familienbetriebe und Non-Profit-Organisationen wurde vom Bund ein Härtefonds in der Höhe von einer Milliarde Euro eingerichtet. Der Fonds hat die zentrale Aufgabe, all jene zu unterstützen, die jetzt kein unternehmerisches Einkommen haben, und damit einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten. Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt.
Die Abwicklung erfolgt konkret über die Website wko.at/haertefall-fonds. Über diese Seite werden alle wesentlichen Informationen bereitgestellt, sowie der Link zur konkreten Antragsstellung ab heute (27.3.2020) 17 Uhr freigeschalten. Durch Ausfüllen des Online-Formulars wird das Prozedere der Antragsstellung in Gang gesetzt. Nach erfolgter positiver Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgt die Auszahlung – außer Wochenende und Feiertag – in kürzester Zeit.
Der Härtefall-Fonds bringt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss und besteht aus zwei Phasen: In Phase eins wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 1.000 Euro ausbezahlt, abhängig vom bisherigen Netto-Monatsverdienst. In Phase zwei werden bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate ausbezahlt, abhängig von der Einkommenseinbuße.
Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern, Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer sowie Freie Berufe z.B. im Gesundheitsbereich.
Für größere Betriebe wird es einen Nothilfefonds in der Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro geben. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Kredit und Zuschuss. Maximal kann die Quartalsumsatzsumme als Kredit mit niedrigen Zinsen beantragt werden. Nach einem Jahr sollen die untergegangenen Kosten beurteilt werden. Diese untergegangenen Kosten sollen dann zum größten Teil vom Bund übernommen werden und der Kredit bis zu 75 Prozent in einen Zuschuss umgewandelt werden. Nähere Infos dazu unter wko.at/corona.
Zinsübernahme für Überbrückungskredite durch das Land Steiermark
Um die Liquidität der steirischen Unternehmen in der aktuellen Situation erhalten zu können, übernimmt das Land nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut die Zinsen in der Höhe von maximal 2 Prozent für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 Prozent übernimmt. Die Zinsen werden sowohl für Unternehmen aus Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung und Handel als auch für Tourismusbetriebe übernommen. Damit soll gemeinsam mit dem Bund eine Überbrückungshilfe für die Unternehmen angeboten werden. Insgesamt stellt das Land Steiermark 42 Millionen Euro für die Zinsübernahme in Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung.
Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG wickelt die Zinsübernahme in Zusammenarbeit mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) ab. Bitte informieren Sie sich hier über den Zinsenzuschuss. Wir aktualisieren die FAQ laufend.
Steirische Tourismusbetriebe stellen den Antrag auf Zinsenzuschuss direkt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
5.000 zusätzliche Telearbeitsplätze durch das Land Steiermark und die Arbeiterkammer
Im Zuge der Corona-Krise sind Unternehmen gefordert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Telearbeit zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist. Damit sollen einerseits die Beschäftigten geschützt, andererseits die Tätigkeit der Unternehmen aufrechterhalten werden. Die SFG fördert mit einem neuen Förderungsprogramm „Telearbeit!Offensive“ die vorübergehende Einrichtung von Telearbeitsplätzen auf Grund der Corona-Krise. Dabei werden Klein- und Mittelunternehmen bis maximal 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. In diesem Fall können zusätzlich Mietkosten für notwendige Infrastruktur für einen befristeten Zeitraum angerechnet werden. Förderanträge können ab sofort bei der SFG gestellt werden. Diese werden rückwirkend mit 1. März 2020 berücksichtigt. Bei der Förderungsaktion Telearbeit!Offensive beteiligt sich die Arbeiterkammer mit einem Bonus, sodass bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert werden können.
Bereits seit dem Vorjahr unterstützt die SFG gemeinsam mit der Arbeiterkammer Steiermark die Einrichtung von Telearbeitsplätzen in Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Förderungsprogramm „Familien!Freundlich“. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz für zumindest ein Jahr errichtet wird. Auf Grund der aktuellen Situation wird das Förderungsprogramm aufgestockt. Nähere Infos dazu siehe unten.
„Mit der Aufstockung des bestehenden Förderungsprogramms und der neuen Offensive für Telearbeitsplätze können wir in den kommenden Wochen die Einrichtung von bis zu 5.000 zusätzlichen Telearbeitsplätzen in der Steiermark unterstützen“, so Landesrätin Eibinger-Miedl. Insgesamt stehen für die beiden Programme zur Förderung von Telearbeitsplätzen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Abfederung von Härtefällen durch Land und Wirtschaftskammer
Um von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders betroffene Branchen und Unternehmen rasch und unbürokratisch zu unterstützen, bereitet das Land einen Härtefonds analog zu jenem des Bundes vor. Damit sollen in erster Linie jene Fälle abgefedert werden, die bei den beiden Fonds des Bund nicht berücksichtigt werden. Insgesamt ist der Fonds des Landes mit 6 Millionen Euro dotiert, weitere 6 Millionen stellt die Wirtschaftskammer Steiermark zur Verfügung. Der gesamte Fonds in der Höhe von 12 Millionen Euro wird über die Wirtschaftskammer Steiermark abgewickelt, an den näheren Richtlinien wird gerade gearbeitet.