KMU investieren und wir zahlen mit. So wachsen Ihre Muskeln mit Wachstums!Schritt 2014 – 2020
Immer mehr KMU investieren in neue Produkte, Prozesse und Betriebsstätten
ACHTUNG – wichtiger Hinweis:
Die für die Förderungsaktion vorgesehenen EU-Mittel aus dem EFRE-Programm 2014-2020 sind bereits zur Gänze für in Bearbeitung befindliche Projektanträge reserviert.
EU-Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-2027 können voraussichtlich erst ab Herbst 2022 genehmigt werden. Aktuell werden Anträge entgegengenommen und auf Fristwahrung (Anrechnungsstichtag) geprüft. Die Detailprüfung und Förderungsentscheidung kann jedoch erst nach Vorliegen der dafür erforderlichen formellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Wir halten Sie dazu selbstverständlich über unser Förderungsportal informiert!
Österreichs produzierende Wirtschaft boomt: Insgesamt machte die österreichische Industrie im Jahr 2021 einen Umsatz von rund 280 Milliarden Euro. Nutzen Sie diesen Aufwind für Ihr Unternehmen und investieren Sie in eine neue Betriebsstätte, in ein neues Produkt oder modernisieren Sie Ihren Produktionsprozess. Auch wenn die Erweiterung einer Betriebsstätte Kapazität und Umsatz erheblich steigert, sollten Sie Ihr Projekt bei uns einreichen. Zur Ausfinanzierung Ihres Projektes können die Finanzierungsaktionen Stille Beteiligung oder Beteiligungsoffensive KMU genützt werden.
Bei diesen Vorhaben zahlen wir mit:
- Wenn Sie eine neue Betriebsstätte bauen oder eine bestehende erweitern.
- Wenn Sie Ihre Produktion diversifizieren, also Ihr Sortiment erweitern durch neue, zusätzliche Produkte.
- Wenn Sie den gesamten Produktionsprozess in einer bestehenden Betriebsstätte verändern.
Wir schauen uns Ihr Projekt an und bewerten es unter folgenden Gesichtspunkten:
- Innovation
- Wachstum
- Regionale Bedeutung
Als Andreas Wilfinger und Ulla Wannemacher 1996 RINGANA gründeten, entwickelten sie die natürlichen Produkte in einem Dachboden-Labor. Heute ist das steirische Unternehmen der größte Frischekosmetikhersteller Mitteleuropas.
Jeder Mensch zählt. Auch in Ihrem Projekt.
Nehmen Sie im Zuge Ihres Projektes zusätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf? Das kann sich doppelt für Sie auszahlen, denn ein signifikanter Beschäftigungsaufbau verbessert die Bewertung Ihres Projekts. Mehr Menschen erbringen gemeinsam mehr Wirtschaftsleistung: Wussten Sie, dass GeschäftsführerInnen von Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten durchschnittlich 570.000 Euro im Jahr verdienen? Klingt gut? Dann wagen Sie jetzt einen Wachstumsschritt.
79 Projekte, 19 Millionen
Unsere Förderungsaktion Wachstums!Schritt wird von der EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Im Jahr 2019 haben wir 79 Projekte unterstützt. Das waren insgesamt 19 Millionen Euro Förderung, die wir in die Hand genommen haben, um Klein- und Mittelbetrieben das Wachsen zu erleichtern. Werden Sie aktiv, dann sind demnächst auch Sie dabei.
- Für wen?
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- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Produktionsbetriebe
- Dienstleistungsbetriebe, deren Leistungen sich unmittelbar auf Produktionsprozesse beziehen und die damit einen Beitrag zur Stärkung des produzierenden Sektors leisten.
- Für wen nicht?
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- Großunternehmen
- Wofür?
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- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Bau, Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Betriebslizenzen)
- Wofür nicht?
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- Ersatzinvestitionen
- Außenanlagen
- Wie viel?
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- bis maximal 49 MitarbeiterInnen: max. 20 % der anrechenbaren Kosten
- zwischen 50 und 249 MitarbeiterInnen: max. 15 % der anrechenbaren Kosten
- Wichtige Hinweise:
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- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Der Umfang des Projekts (inklusive des nicht förderbaren Teils) muss mindestens 300.000 Euro betragen.
- Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
- Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
- Bei kofinanzierten Projekten sind die EFRE-Richtlinien 2014 - 2020 zu beachten.
- Die Mit- bzw. Ausfinanzierung Ihres Projektes ist auch mit einer stillen Beteiligung der SFG möglich.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt. Zu welchen Kosten gibt es Zuschüsse von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Anrechnungsstichtag bekanntgeben
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Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.
- Projekt beginnen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.
- Förderung beschließen
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Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt abschließen
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Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
- Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
- Rechnungen prüfen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.
- auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.
- Auflagen erfüllen
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Nun müssen Sie nur noch Ihre Auflagen erfüllen (z.B. Behaltefrist, Beschäftigungsauflage). Unsere Formulare für den Nachweis finden Sie unter Downloads.