Zinsen!Zuschuss (ausgelaufen!)

Zinsenzuschuss: Das Land Steiermark zahlt die Zinsen Ihrer Überbrückungskredite.

Das Land Steiermark übernimmt im wettbewerbsrechtlich möglichen Rahmen die Zinsen für Überbrückungskredite mit Bundeshaftung in der Höhe bis zu 2 Prozent. Tourismusbetriebe wenden sich bitte and die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Brücke mit Geländer, See und Himmel

Zinsenzuschuss ergänzt Bundesmaßnahme

Um die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen in der aktuellen Lage sicherzustellen, hat die Bundesregierung ein Unterstützungspaket beschlossen. Eine Maßnahme davon gewährt erweiterte Garantien für all jene Unternehmen, die derzeit neue Kredite aufnehmen müssen, um weiter liquid zu bleiben. Das Land Steiermark ergänzt die Aktion und reduziert so die Zahlungsbelastung der Firmen: Ab sofort zahlt es – nach Maßgabe der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten – die Zinsen, die im Rahmen der neuen Überbrückungsfinanzierungen anfallen. Zielgruppe sind vorrangig KMU mit weniger als 250 MitarbeiterInnen, aber auch EPU und FreiberuflerInnen. Auch die Unterstützung von Großunternehmen ist möglich. Wir fassen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zinsenzuschuss für Sie tagesaktuell zusammen: FAQ

Der Weg zu Kredit und Zuschuss

Unternehmen reichen den Kreditantrag bei ihrer finanzierenden Hausbank ein. Förderungsstellen wie die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) entscheiden, ob die Garantie gewährt wird. Dabei kommt ein beschleunigtes Verfahren mit rascher Garantiezusage zur Anwendung. Eine vereinfachte Einreichung über das Förderungsportal der SFG macht anschließend den Weg zum Zinsenzuschuss frei.

  • Steirische Tourismusbetriebe stellen den Antrag auf Zinsenzuschuss direkt bei der ÖHT.
  • Unternehmen in den Bereichen landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Urproduktion sowie Fischerei und Aquakultur können beim CORONA-Hilfspaket für Land- und Forstwirtschaft Überbrückungskredite bzw. Zinszuschuss beantragen.
Für wen?
  • Unternehmen mit Sitz in der Steiermark – unabhängig von der Unternehmensgröße (auch freiberufliche Tätigkeiten).
Für wen nicht?
  • Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmen in den Bereichen landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Urproduktion sowie Fischerei und Aquakultur
  • Banken- und sonstiges Finanzierungswesen
Wofür?
  • Für COVID-19-bedingte Überbrückungskredite die von der öffentlichen Hand im Rahmen der „COVID-19-Hilfe“ mit Garantien unterstützt werden.
Wie viel?
  • 100% der gemäß Kreditvertrag jeweils festgelegten Zinsen für max. 5 Jahre, bei einer Zinssatzobergrenze von max. 2 % p.a.
  • Der Zinsenzuschuss ist mit max. 300.000 Euro begrenzt.
Wichtige Hinweise:
  • Beträgt die Gesamtzinsbelastung des Kredites weniger als 700 Euro, ist eine Förderung nicht möglich.

Prozess

beraten

Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch. Sie können Ihre Fragen auch per Mail unter beratung@sfg.at an unsere Expertinnen und Experten richten.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!

Antrag prüfen

Wir überprüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir den Zinsenzuschuss im vorgesehenen Auszahlungsmodus auf Ihr Konto.

abrechnen

Für die Endabrechnung benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:

  • Kreditkontoauszug, woraus die Zuzählung des ausgenutzten Kreditbetrages bis zur vollständigen Rückführung ersichtlich sind
  • Darstellung der bezahlten Zinsen (sofern nicht ohnehin am Kreditkonto ersichtlich) exklusive Spesen, Gebühren, Entgelte
  • Info zur Höhe des verrechneten Zinssatzes von der Bank
  • Bekanntgabe der Kontoverbindung für die Überweisung des Restbetrages des Zinsenzuschusses (rechtsgültig gefertigt). Sie erhalten dafür rechtzeitig ein Portal-Formular.
  • Bei Fragen senden sie uns bitte eine Portalnachricht.