Heute schon an Weihnachten denken und Gutscheine schenken!
„Die verschärften Corona-Regelungen sind für die steirische Wirtschaft eine große Herausforderung. Insbesondere die Gastronomie leidet unter abgesagten Firmen-Weihnachtsfeiern. Diese Gutscheinaktion bietet einerseits die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten in der Vorweihnachtszeit eine Freude zu machen und soll andererseits die heimischen Gastronomiebetriebe unterstützen“, so Landesrätin Eibinger-Miedl.
Wir haben Herz zu verschenken!
Für Gutscheine, die zwischen dem 16. Oktober und dem 24. Dezember 2020 gekauft und bis zum 30. April 2021 eingelöst werden, übernimmt das Tourismusressort des Landes die Bearbeitungsgebühr für das Einlösen der Gutscheine in Höhe von fünf Prozent, sodass den teilnehmenden Gastronomie-Betrieben keine Kosten entstehen. Für außerhalb des genannten Zeitraumes gekaufte oder eingelöste Gutscheine ist die Bearbeitungsgebühr vom Gastronomie-Betrieb selbst zu entrichten. Ab dem 16. Oktober können über das eingerichtete Portal www.steiermark.com/gutschein Genussscheine in der Höhe von 20, 50 oder 100 Euro erworben werden. Auf diesem Portal finden Sie auch laufende Informationen sowie – stets aktualisiert – die Liste der Betriebe, in denen die Gutscheine eingelöst werden können.
Mit dieser Initiative kann nicht nur verdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wertschätzendes Dankeschön ausgesprochen werden, sondern Sie helfen auch gezielt heimischen Betrieben in einer schweren Zeit. Machen Sie zahlreich von der Aktion Gebrauch und zeigen Sie damit „Steiermark-Herz“.