Venture Capital – Sie haben den Mut und wir das Vertrauen
Im Team zum Erfolg
Kann man treffsicher erkennen, ob eine Idee Erfolg haben wird? Wir wissen aus Erfahrung: Ein Risiko ist immer dabei. Aber wir kennen Faktoren, die die Erfolgschancen erhöhen: ein gut funktionierendes Team aus Menschen, die einander im Wissen ergänzen. Das richtige Timing, in einen Markt (oder eine Nische) einzusteigen. Beherztes (Voraus-)Denken, technologisches Know-how sowie ein fundierter Businessplan – all diese Dinge sind Humus für das Wachstum von Startups.
Die europäische Antwort auf „ChatGPT“: Leftshift One, steirischer Pionier für künstliche Intelligenz (KI), startet aktuell einen datenschutzkonformen und nachvollziehbaren KI-Dienst für Unternehmen in Analogie zum bekannten US-Chatbot. Dafür fließt aktuell Wachstumskapital in das Unternehmen.
Kapital und Know-how als Investment
Sind Sie JungunternehmerIn und erkennen sich in diesen Zeilen wieder? Dann kontaktieren Sie uns. Wir investieren bis zu 1,5 Millionen Euro Eigenkapital in innovative steirische Startups mit hohem Wachstumspotenzial. Als Mitgesellschafter bleiben wir bis zu zehn Jahren dabei, bevor Sie die Anteile zurückkaufen oder neue Investoren einsteigen. Bis dahin können Sie auf unser Know-how zugreifen – wir beraten Sie, etwa, wenn kurze Innovationszyklen Märkte und Nachfrage verändern und eine strategische Nachjustierung notwendig machen.
Was charakterisiert Venture Capital im Detail? Lesen Sie hier eine ausführliche und exakte Definition.
- Für wen?
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- innovative kleinste und kleine Unternehmen mit Sitz in der Steiermark
- Unternehmen in der Startup- bzw. Scaleup-Phase (Gründung vor max. 10 Jahren)
- Unternehmen vorzugsweise aus den Bereichen Mobility, Green-Tech und Health-Tech
- Für wen nicht?
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- Mittel- und Großunternehmen
- Unternehmen, die nicht in die Zielgruppe der SFG fallen
- Standorte außerhalb der Steiermark
- Einzelpersonen
- Wofür?
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- Personal- und Sachaufwand insbesondere im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Aufwendungen für die Erschließung von Märkten und dem Aufbau von Vertriebswegen
- Investitionen ins Anlagevermögen
- Working-Capital-Bedarf
- Wie viel?
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- max. 1,5 Mio. Euro
- Das Investment erfolgt gemeinsam mit einem erfahrenen und qualifizierten Co-Investor (Business Angel oder Capital-Unternehmen), SFG und Co-Investor beteiligen sich dabei in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen.
- Wichtige Hinweise:
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- Die Unternehmensgründung muss bereits erfolgt sein.
- Das Geschäftsmodell muss über ein hohes Innovations- und Marktpotenzial verfügen. Dazu liegt ein schlüssiger Businessplan für die Projektprüfung vor.
- Das Projekt wurde von einem Business Angel oder Venture-Capital-Unternehmen positiv bewertet und dieser/dieses hat nachweislich ein Investmentinteresse bekundet.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt. Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten, ob die SFG das Projekt mitfinanzieren kann. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch und einer Erstanalyse des Geschäftsplans.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt und den Geschäftsplan genau an und erstellen ein Termsheet.
- Finanzierung beschließen
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Wenn wir Sie mit einer Finanzierung unterstützen können, werden die Konditionen und Bedingungen vertraglich vereinbart.
- Projekt starten
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Jetzt sind Sie am Zug: Sie können mit der Projektumsetzung beginnen.
Halten Sie die SFG mittels Controllingberichte über Ihre wirtschaftliche Entwicklung am laufenden.Wichtig: Wir sind für Sie da wenn Sie Unterstützung bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Themen brauchen.
- Finanzierung auszahlen
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Im Finanzierungsvertrag sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Finanzierung – meist in mehreren meilensteinabhängigen Tranchen – genau festgelegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.
- Exit
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Nach einem Zeitraum von maximal 10 Jahren findet der Exit statt, das heißt wir veräußern unsere Anteile an Ihrem Unternehmen entweder an die Mitgesellschafter im Rahmen eines Buy-Backs (falls vertraglich festgelegt) oder an Dritte.