Packen wir’s an! Land Steiermark fördert thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau.
Ihre Win-win-Situation: sinkende Kosten & verbessertes Wohnklima
In Wohngebäuden geht der Großteil der Energie als Wärme über Außenwand, Fenster, oberste Geschoss- und Kellerdecke verloren. Reduziert man diese Verluste durch richtige Dämmung und neue Fenster, sinken die Ausgaben für Heizen und Kühlen um bis zu 80 Prozent bei einem verbesserten Wohnklima. Besonders Gebäude aus den Jahren 1945 bis 1980 – knapp die Hälfte des österreichischen Häuserbestands – weisen eine ungünstige Energiebilanz auf. Im Vergleich zur damaligen Bauweise verbraucht ein heutiges Passivhaus weniger als 90 Prozent der Energie.
Klimaschutz – auch die Steiermark zieht mit
Die thermische Sanierung von Gebäuden ist ein zentrales Instrument des weltweiten Klimaschutzes. Sie reduziert CO2-Emissionen, spart Energie und damit Kosten. Das Land Steiermark fördert deshalb thermische Sanierungen von Mietwohnungen bzw. Wohngebäuden im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Förderungsaktion soll die steirische Sanierungsrate erhöhen sowie Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen. Für Projekte von 50.000 Euro aufwärts bis maximal einer Million übernimmt das Land bis zur Hälfte der Kosten.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) von der Steiermärkischen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt sind.
Aktuell sind keine Einreichungen möglich.
- Für wen?
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- gemeinnützige Bauvereinigungen aus der Steiermark
- Für wen nicht?
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- Sanierungsprojekte von privaten Eigentumswohnungen
- Wofür?
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- thermische Sanierung bzw. Austausch von bestehenden Fenster und Außentüren
- Dämmung der Fassadenflächen (Außenwände)
- Dämmung der Dachschrägen und Wände zum nicht beheizten Dachraum
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der untersten Geschossdecke
- Dämmung des erdanliegenden Fußbodens und der erdanliegenden Wände
- außenliegende Verschattungssysteme
- Wofür nicht?
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- Kosten für bauvorbereitende Maßnahmen wie z. B. Baugenehmigungen, Gutachten, Energieausweis
- Eigenleistungen (z. B. interne Personalkosten für die Planung)
- Kosten von Unternehmen im Naheverhältnis
- Kosten für Innenausbauten
- Kosten für sonstige bauliche Maßnahmen, die in keinem Zusammenhang mit der thermischen Sanierung stehen wie z. B. Sanierung von Stiegenhäusern, Außenanlagen, HKLS, Brandschutzanlagen, Zäune und Geländer
- Sanierungskosten für die gewerblich genutzten Flächen
- Kosten für die Förderungsabwicklung
- Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unter 200 Euro netto
- Wie viel?
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- max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten
- Der Umfang des Projekts muss mindestens 50.000 Euro und darf maximal 1 Mio. Euro betragen.
- Wichtige Hinweise:
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- Einreichungszeitraum: 15. Oktober 2021 bis 31. März 2022
- Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip.
- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE/REACT-EU).
- Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
- Förderungsanträge können für Wohngebäude in der Steiermark mit mindestens 3 Mietwohnungen gestellt werden. Das Wohngebäude muss sich im Alleineigentum der gemeinnützigen Bauvereinigung befinden und darf darüber hinaus kein Mietkaufobjekt sein.
- Eine aufrechte Benützungsbewilligung im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Das für die Sanierung in Frage kommende Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. Es zählt das Datum der Baubewilligung.
- Die geförderten Wohngebäude müssen über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Vorlage der Endabrechnungsunterlagen zur Gänze im Betriebsvermögen der gemeinnützigen Bauvereinigung verbleiben.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt. Zu welchen Kosten gibt es Zuschüsse von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip.
- Anrechnungsstichtag bekanntgeben
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Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.
- Projekt beginnen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.
- Förderung beschließen
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Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt abschließen
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Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
- Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
- Rechnungen prüfen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.
- auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.
- Auflagen erfüllen
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Nun müssen Sie nur noch Ihre Auflagen erfüllen (z.B. Behaltefrist, Beschäftigungsauflage). Unsere Formulare für den Nachweis finden Sie unter Downloads.