Das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark erstellt jährlich gemäß dem Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetz den Steirischen Wirtschaftsbericht. Dieser wird vom Landtag Steiermark beschlossen. Der Wirtschaftsbericht ist ein umfassend recherchiertes Nachschlagewerk für wirtschaftspolitische Entscheider. Wie in der Wirtschaftsstrategie vorgesehen, werden anlässlich der Erstellung des Berichtes auch jährlich die Förderungsmaßnahmen des Wirtschaftsressorts einem Monitoring unterzogen. Das Wirtschaftsressort macht sich damit messbar und ist weiterhin Vorreiter im Land Steiermark – kein anderes Ressort stellt seine Förderungsmaßnahmen derart auf den Prüfstand.