WANN: 31. Jänner 2023 | 09:00 – 11:30 Uhr
WO: Heuberger Campus | Lagergasse 151 | Raum Marie Curie | 8020 Graz
Kaum einer, ob im gewerblichen oder privaten Bereich, hat nicht bereits erste Kontakte mit den vielseitig einsetzbaren Geräten gehabt.
Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Entwicklungen im europäischen und nationalen Drohnenrecht werfen daher viele Fragen auf.
Aus diesem Grund veranstaltet der ACstyria Mobilitätscluster in Kooperation mit dem KOMPETENZZENTRUM FÜR DROHNENRECHT ein BUSINESSFRÜHSTÜCK, um Sie ausführlich über die rechtlichen Grundlagen für den unternehmerischen Einsatz von Drohnen zu informieren.
AGENDA
- ACstyria Mobilitätscluster GmbH und Kompetenzzentrum für Drohnenrecht
- Begrüßung und Einleitung
- Dr. Stefanie Werinos-Sydow | Partner PHH Rechtsanwälte GmbH & Co KG
- Vorstellung: Das Kompetenzzentrum für Drohnenrecht – Wer wir sind
- Regulativ: Die EU-Verordnungen im nationalen Recht
- Betrieb: Fallstricke Emissionen und Einsatzgebiete
- Ing. Patrick Enzinger, MSc. | Co-founder & CEO Smart Inspection GmbH
- Praxisvortrag: Business Use Case
- Offene Fragerunde und Abschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für ACstyria Partnerunternehmen kostenlos. Nicht-Partnern werden 200,- € (exkl. USt.) verrechnet. Die Teilnahmegebühr ist vor der Event-Teilnahme zu entrichten.
(* Preise verstehen sich exkl. Steuern und Abgaben, inklusive Getränke und Verpflegung. Stornierung mit schriftlicher Bekanntgabe bis 72 Stunden vor der Veranstaltung kostenlos möglich, danach wird der volle Veranstaltungspreis eingehoben.)
Wir freuen uns schon jetzt, Sie beim Businessfrühstück begrüßen zu dürfen!
09:00 - 11:30
Lagergasse 151, 8020 Graz
Parkring 1
8074 Raaba-Grambach
Austria
T: +43 316 40 96 96-0
WANN: 31. Jänner 2023 | 09:00 – 11:30 Uhr
WO: Heuberger Campus | Lagergasse 151 | Raum Marie Curie | 8020 Graz
Kaum einer, ob im gewerblichen oder privaten Bereich, hat nicht bereits erste Kontakte mit den vielseitig einsetzbaren Geräten gehabt.
Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Entwicklungen im europäischen und nationalen Drohnenrecht werfen daher viele Fragen auf.
Aus diesem Grund veranstaltet der ACstyria Mobilitätscluster in Kooperation mit dem KOMPETENZZENTRUM FÜR DROHNENRECHT ein BUSINESSFRÜHSTÜCK, um Sie ausführlich über die rechtlichen Grundlagen für den unternehmerischen Einsatz von Drohnen zu informieren.
AGENDA
- ACstyria Mobilitätscluster GmbH und Kompetenzzentrum für Drohnenrecht
- Begrüßung und Einleitung
- Dr. Stefanie Werinos-Sydow | Partner PHH Rechtsanwälte GmbH & Co KG
- Vorstellung: Das Kompetenzzentrum für Drohnenrecht – Wer wir sind
- Regulativ: Die EU-Verordnungen im nationalen Recht
- Betrieb: Fallstricke Emissionen und Einsatzgebiete
- Ing. Patrick Enzinger, MSc. | Co-founder & CEO Smart Inspection GmbH
- Praxisvortrag: Business Use Case
- Offene Fragerunde und Abschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für ACstyria Partnerunternehmen kostenlos. Nicht-Partnern werden 200,- € (exkl. USt.) verrechnet. Die Teilnahmegebühr ist vor der Event-Teilnahme zu entrichten.
(* Preise verstehen sich exkl. Steuern und Abgaben, inklusive Getränke und Verpflegung. Stornierung mit schriftlicher Bekanntgabe bis 72 Stunden vor der Veranstaltung kostenlos möglich, danach wird der volle Veranstaltungspreis eingehoben.)
Wir freuen uns schon jetzt, Sie beim Businessfrühstück begrüßen zu dürfen!