Formular Ortskernbestimmung

In der Förderungsaktion Starke!Zentren sollen bereits leerstehende Flächen oder vom Leerstand bedrohte Flächen in steirischen Orts- und Stadtkernen einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Um diese neue wirtschaftliche Nutzung zu erreichen, werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Förderungsfähig sind ausschließlich Flächen in steirischen Orts- und Stadtkernen.

So finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude in einem Orts- bzw. Stadtkern liegt:

  1. Sie füllen das Formular unten aus und klicken auf „Formular abschicken“.
  2. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, prüft Ihren Antrag. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung einige Werktage in Anspruch nehmen kann.
  3. Sie erhalten Ihre Bestätigung von der A17 per Mail.
  4. Laden Sie Ihre Bestätigung direkt zu Ihrem Förderungsantrag im Portal der SFG hoch und schicken den Antrag erst danach ab.

 

FELDER MIT EINEM * MÜSSEN AUSGEFÜLLT WERDEN.

EigentümerIn oder Bauberechtigte/r (= FörderungswerberIn):

Die leerstehende(n) Fläche(n) oder die vom Leerstand bedrohte(n) Fläche(n) liegt/liegen in:

Zur Weiterleitung an, und Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, dass die oben genannte(n) Fläche(n) in einem steirischen Orts- oder Stadtkern liegt/liegen.

Wollen Sie über neue Förderungen, Finanzierungen und Veranstaltungen auf dem Laufenden sein? Registrieren Sie sich auf www.sfg.at/informiert-bleiben.

Ich stimme der elektronischen Verarbeitung obiger Daten durch die SFG und der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung Steiermark bis auf Widerruf zu und erteile SFG und A17 die Erlaubnis, mich telefonisch oder per E-Mail zu den Themen Förderungen und Finanzierungen zu kontaktieren. Ich kann diese Zustimmung jederzeit per E-Mail an office@sfg.at oder telefonisch unter +43 3167093 0 widerrufen.


Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der SFG.