Starke!Zentren: Zur Belebung steirischer Ortskerne
Graz, 18. Dezember 2023 – Das Finanzressort des Landes stellt dem Wirtschaftsressort dafür 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Förderungsanträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden.
„Gerade jetzt ist es von enormer Bedeutung Maßnahmen zu setzen, die die Beschäftigung in der Baubranche ankurbeln. Das gelingt uns mit der Sanierungsförderung, für die wir aus dem Finanzressort 2,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Besonders erfreulich ist, dass wir damit gleichzeitig auch unsere steirischen Ortskerne stärken“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.
„Mit der neuen Maßnahme schaffen wir einen doppelten Nutzen: Wir tragen dazu bei, steirische Orts- und Stadtkerne zu beleben, indem leerstehende Flächen für Gewerbebetriebe oder Handel genutzt werden. Gleichzeitig setzen wir damit einen weiteren Impuls für die heimische Bauwirtschaft, die derzeit vor großen Herausforderungen steht“, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl, die in diesem Zusammenhang auch auf die Initiative für starke Zentren mit dem steirischen Ortskernkoordinator verweist.
„Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es von enormer Bedeutung Maßnahmen für die Baubranche zu setzen und damit die Beschäftigung anzukurbeln. Daher freue ich mich sehr, dass es gemeinsam mit dem Land Steiermark gelungen ist diese Sanierungsförderung so zur Umsetzung zu bringen. Damit gelingt es der Baubranche unter die Arme zu greifen und die Beschäftigung in diesem so wichtigen Bereich zu forcieren“, sagt Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch.
„Mit diesem Förderungsprogramm treffen die Verantwortlichen den Nagel auf den Kopf. Damit werden einerseits dringend notwendige Investitionsanreize für den stotternden Motor Baukonjunktur gesetzt, andererseits unsere Ortszentren wiederbelebt und gestärkt. Zudem ist damit zu rechnen, dass mit der sofortigen Umsetzung Baustellen vorgezogen werden und damit ein wesentlicher Schritt gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau gesetzt wurde“, so Michael Stvarnik, Innungsmeister der Landesinnung Bau in der Wirtschaftskammer Steiermark.
Details zur Förderung
„Starke!Zentren“ richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen. Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung“ geprüft. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder von Leerstand bedroht sind und künftig wirtschaftlich genutzt werden sollen. Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung eines Nutzers oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden. Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt.