Förderung für Freizeitbetriebe: Trainieren Sie Ihren Digital-Muskel!
Wachstum & Wandel
Die Sport- und Freizeitindustrie verzeichnet seit Jahrzehnten stabile Zuwächse. Menschen aller Nationen und Generationen assoziieren sie mit Wohlbefinden und Lebensfreude. Noch spannender machen es gegenwärtig die disruptiven Technologien, die auch diesen Bereich revolutionieren: Die Trends sind vielfältig und reichen von eSports und Virtual Reality für Livesendungen bis hin zu Handybuchungen von Sportevents und Fanbeteiligungen über Social Media. Reine Dienstleistungen wandeln sich zum Allround-Erlebnis.
Zahlen Sie nur die Hälfte
Unternehmen aller Größen brauchen nun Mut und Offenheit für neue Geschäftsmodelle, die die Qualität steigern und am Markt bestehen. Gerade für Kleinstbetriebe bedeutet das eine Herausforderung. Wir möchten Sie dabei unterstützen, diese zu meistern und das Potenzial der Digitalisierung zu nützen. Holen Sie sich Ihre Förderung für Freizeitbetriebe: Wir übernehmen bis zur Hälfte der Kosten von Maßnahmen der Digitalisierung. Erstellen Sie eine neue Website? Widmen Sie sich dem Thema Suchmaschinen (SEO)? Polieren Sie ihr Image in den Neuen Medien? Oder drehen Sie Videos für Ihren Online-Auftritt? Wenn Ihr Projektvolumen mindestens 1.000 Euro beträgt, sind wir Ihr Ansprechpartner: Rufen Sie uns an!
- Für wen?
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- Kleinstbetriebe in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
- GründerInnen in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
- Wofür?
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- Digitalisierungsmaßnahmen über neue Medien
- Online-Marketingmaßnahmen wie Erstellung & Adaptierung einer Website
- Suchmaschinenoptimierung
- Produktion von Webvideos
- Wie viel?
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- Projektvolumen: min. 1.000 Euro
- Förderungsquote: 50 %
- max. Förderung: 1.500 Euro
- Wichtige Hinweise:
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- Die aws unterstützt Unternehmen umfassend im Bereich Digitalisierung! Bitte informieren Sie sich auch hier über Ihre Förderungsmöglichkeiten: https://www.aws.at/aws-digitalisierung/
- Doppelförderungen sind nicht möglich (betrifft: KMU Digital 2.1.)
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt? Seit September 2020 unterstützt die aws Unternehmen umfassend bei Digitalisierungsprojekten! Alle Informationen finden Sie unter: https://www.aws.at/aws-digitalisierung/
Sollte Ihr Projekt nicht durch die Bundeszuschüsse unterstützt werden können – greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten welche Förderungsmöglichkeiten die SFG bietet. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Förderungszusage verschicken
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Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist, erhalten Sie von uns eine Förderungszusage. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt umsetzen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns eine Förderungszusage erhalten haben.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen! - Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
- Rechnungen prüfen und Förderung beschließen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen und beschließen gegebenenfalls Ihre Förderung. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.