Aufschulung zum:zur Heilmasseur:in
Der Heilmasseur erlangt durch die Aufschulung des Medizinischen Masseurs die Berechtigung auf ärztliche Anordnung eigenverantwortlich Massagetherapien, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durchzuführen. Er darf also ähnlich dem Physiotherapeuten in eigener Praxis auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich Patienten therapieren. Unsere Ausbildung stellt grundsätzlich keine Wiederholung von bereits erlernten Techniken, sondern einerseits eine Vertiefung der Kenntnisse eines Medizinischen Masseurs und andererseits die gezielte Vorbereitung auf die therapeutische und freiberufliche Tätigkeit am Patienten dar. Um das Qualitätsniveau hoch zu halten, wird ein fundiertes Basiswissen in Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers, sowie der Reflextherapien, Manueller Lymphdrainage und energetischen Massagetechniken vorausgesetzt. Das Erlernen von gezielten Techniken zum Befunden und Therapieren von Wirbelsäulen- und Extremitätengelenken, sowie das Arbeiten mit dem Fasziensystem stellen Schwerpunkte dar. Schließlich runden übergeordnete Behandlungskonzepte, in die bereits erlernte Techniken integriert werden können, Ihre Ausbildung ab.
Voraussetzungen: positiver Abschluss der Ausbildung zum:zur Med. Masseur:in, Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
Dauer: 800 Unterrichtseinheiten bzw. ca. 6 Monate
Grottenhofstraße 94a
8052 Graz
STEIERMARK