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Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten

Anbieter:
Datum (Beginn):
16.05.2024 09:00 - 17:00 Uhr
Datum (Ende):
16.05.2024
Bezirk:
Graz
Referent:
Martin Gollenz, MSc.
Beschreibung:
Nach dem Kurs 'Wasseranschlussarbeiten für fachübergreifende Tätigkeiten' können Sie Wasseranschlussarbeiten im Rahmen der Nebenrechte fachgerecht durchführen. Die Zielgruppe: Tischler, Monteure, Spediteure Der Inhalt: Die aktuelle Gewerbeordnung ermöglicht durch den § 32 die Ausführung von übergreifenden Tätigkeiten beim Kunden. So dürfen Sie als Tischler z.B. bei der Küchenmontage auch die anfallenden Wasseranschlüsse tätigen, sofern unten angeführte Bedingungen eingehalten werden. In diesem Kurs eignen Sie sich das notwendige Wissen in Theorie und Praxis an und können somit nachweisen, dass Sie eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich besucht haben. In der Sanitärwerkstatt werden die diversen Installationstechniken mit den verschiedenen gebräuchlichen Materialien wie folgt trainiert: Vorgehensweise beim Absperren bzw. beim Druckentspannen und bei Wiederinbetriebnahme von Wasserleitungen im Wohnbau, Betrieb, Einfamilienhaus Richtiger Einsatz von diversen Dichtmitteln, Hahnverlängerungen, Eckventilen, Quetschverbindern, Flexschläuchen Lochstanzung in Chrom-Nickelstahlblech Armaturen und Ablaufmontage auf bestehende Spüleaufbauten Montage, Funktion u. Inbetriebnahme von drucklosem Speicher samt Armatur Zusammenbau von diversen Doppelabläufen, Spülesiphonen, Sparsiphonen, Hebelgarnituren Geschirrspüler-, Wachmaschinenanschluss, Doppelspindelventil und Geräteventil Einfache Reparaturtechniken Auflistung und Besprechung des erforderlichen Werkzeuges Hinweise zur Gewerbeordnung: Die Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe ist nur möglich, wenn diese die eigene (im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses und einer aufrechten Gewerbeberechtigung erbrachte) Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung liegt vor, wenn der organisatorische und/oder finanzielle Aufwand für die Beauftragung eines eigenen Gewerbetreibenden für ergänzende Leistungen in einem geringen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang der eigenen Leistung steht (= Sicht des Nachfragers der Gesamtleistung). Ergänzende Leistungen dürfen insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 30% des im Wirtschaftsjahr vom Gewerbetreibenden erzielten Jahresumsatzes erbracht werden. Innerhalb der Höchstgrenze von 30% dürfen Leistungen reglementierter Gewerbe nur bis zu 15% der Gesamtleistung eines jeweiligen Auftrages erbracht werden. Bei der Ausübung von Tätigkeiten im Nebenrecht muss gewährleistet sein, dass soweit es aus Gründen der Sicherheit notwendig ist, sich die Gewerbetreibenden, die im Nebenrecht Leistungen anderer Gewerbe erbringen, entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte bedienen. Anmerkung: Wer als entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkraft anzusehen ist, ist eine Frage des jeweiligen konkreten Falles. Jedenfalls ist aber zum Nachweis einer entsprechenden Ausbildung nicht die erfolgreiche Ablegung einer Lehrabschlussprüfung erforderlich. Vielmehr kann auch eine entsprechende Ausbildung im Rahmen des Gewerbebetriebes u.ä. als Ausbildung dieser Bestimmung ausreichen. Unter der entsprechenden Erfahrung dieser Bestimmung ist zu verstehen, dass sich eine Person bei den von ihr zu leistenden Tätigkeiten bereits eine entsprechende Praxis erworben hat, so dass sie diese Tätigkeiten ohne besondere Anleitung ausüben kann. Die betriebliche Haftpflichtversicherung muss 'Wasseranschlussarbeiten unterwiesene Personen' entsprechend berücksichtigen, da der Betrieb sonst im Schadensfall womöglich über keine ausreichende Versicherung verfügen würde. Hinweis: Leichte Arbeitskleidung ist mitzubringen.
Veranstaltungsort:
WIFI Graz

Körblergasse 111 - 113
8010 Graz
Steiermark
Austria

Kosten:
280