Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sfg.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die SFG ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei – jeweils bezugnehmend auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 W3C Recommendation, Stand: 5. Juni 2018:
- Bestehende Videos (YouTube und eingebundene Videos) fehlt eine manuelle Transcription. Wir ergänzen diese laufend. (1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded))
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde im März 2022 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte (axe) Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma anhand von Samples der Website www.sfg.at
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.03.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf dieser Website Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, unser Angebot weiter zu verbessern.
Verantwortlich für diese Website
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Impressum: https://www.sfg.at/impressum
Feedback-Prozess
Wir werden Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen und sind bestrebt Ihnen zeitnahe zu antworten. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.