Steiermark!Bonus

Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte – Ihr Bonus fürs Steirisch-Sein

Neu: Jetzt auch für Großunternehmen! Weil die Steiermark mit über 5 Prozent Forschungsquote unter den Top-4-Regionen Europas liegt und somit ein Hotspot der Innovation ist, vergibt die SFG eine Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte, die der Bund fördert. Was Sie dafür tun müssen? Lehnen Sie sich einfach zurück!
Ein geschäftlich gekleideter Mann und eine geschäftlich gekleidete Frau diskutieren vor einer urigen steirischen Brettljause und steirischem Wein. Im Hintergrund ist eine Mappe mit einem Logo der SFG zu sehen.

Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte – der 40-Millionen-Bonus für grün-weiße Entwicklungen

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG vergibt aus ihrem Basisprogramm jedes Jahr Förderungen im dreistelligen Millionenbereich für F&E-Projekte. Steirische Unternehmen profitieren davon besonders. Sie lukrieren regelmäßig rund 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. Das bedeutet, dass bis zu 40 Millionen Euro dieses Geldes an steirische Unternehmen gehen. Wenn Sie zu den innovationsorientierten Unternehmen der Steiermark gehören und für eines Ihrer Projekte eine Förderungszusage der FFG haben, dann lehnen Sie sich zurück und lassen die SFG Ihren Darlehensantrag um 20 Prozent (KMU)  bzw. Ihren Zuschuss um 5 Prozent (Großunternehmen) erhöhen. Das ist unser Bonus für Ihre Innovation!

Die SFG rechnet für Sie!

Nehmen wir an, Sie reichen ein Projekt bei einem Basisprogramm der FFG ein. Diese bewertet Ihr Projekt positiv. Das heißt, die FFG unterstützt Sie mit einer Förderung in Form eines bis zu 28-prozentigen Zuschusses (nicht zurückzuzahlen) und einer Finanzierung in Form eines Darlehens von bis zu 31 Prozent (mit einem Fix-Zinssatz von 2,5 Prozent gemäß den Bestimmungen der FFG). An diesem Punkt schaltet sich automatisch die SFG ein und erhöht das Darlehen von KMU nochmals um 20 Prozent.  Großunternehmen erhalten einen Zuschuss von 5 %.

Schritt für Schritt zu Ihrem Steiermark!Bonus

  • Reichen Sie Ihr Projekt im Basisprogramm der FFG via eCall ein. Mit diesem Schritt beantragen Sie als steirisches Unternehmen automatisch auch den Steiermark!Bonus. Für KMU (kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MitarbeiterInnen) gibt es keine Themeneinschränkungen, Projekte von Großbetrieben (über 250 MitarbeiterInnen) müssen auf digitale, nachhaltige oder Wertschöpfungs-Transformation abzielen.
  • Die FFG schaut sich Ihr Projekt genau an und bewertet es. Sind die Förderungsrichtlinien erfüllt, erhalten Sie von der FFG abhängig von der Unternehmensgröße
    • eine Förderung in Form eines Zuschusses (ca. 19 % – 28 %, nicht zurückzuzahlen) und
    • eine Finanzierung in Form eines Darlehens (ca. 22 % – 31 %, Fix-Zinssatz 2,5 % gemäß Bestimmungen der FFG).
  • Um die Finanzierung von steirischen F&E-Projekten zu erleichtern, erhöht die SFG
    • den Darlehensanteil um 20 % für steirische KMU.
    • den Zuschuss um 5 % für steirische Großbetriebe.
  • Finanziert wird der Steiermark!Bonus durch die SFG.
  • Die Vertragserstellung, Abrechnungsprüfung und Auszahlung des Steiermark!Bonus übernimmt die FFG.
Für wen?
  • steirische KMU
  • Unternehmen, die ein Projekt bei der FFG eingereicht haben und denen eine Förderung und Finanzierung aus dem FFG-Basisprogramm zugesagt wurde.
Für wen nicht?
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
Wofür?
  • Einzelprojekte im Bereich der experimentellen Entwicklung
  • Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten
Wie viel?
  • Die SFG erhöht die Darlehenshöhe der FFG um 20 %.
Wichtige Hinweise:
  • Steirische KMU reichen ihr F&E-Projekt im Basisprogramm elektronisch bei der FFG ein und beantragen damit automatisch auch den Steiermark!Bonus.
  • Die Vertragserstellung, Abrechnungsprüfung und Auszahlung des Steiermark!Bonus übernimmt die FFG.

Prozess

Projekt einreichen

Steirische Unternehmen reichen ihr F&E-Projekt im Basisprogramm elektronisch bei der FFG ein und beantragen damit automatisch auch den Steiermark!Bonus.

Projekt bewerten

Die FFG prüft das Vorhaben. Erfüllt es die jeweils geltenden Förderungsrichtlinien des Bundes, gewährt die FFG aus ihrem Basisprogramm abhängig von der Unternehmensgröße

  • eine Förderung in Form eines Zuschusses (ca. 19 % – 28 %, nicht rückzahlbar)
  • eine Finanzierung in Form eines Darlehens (ca. 22 % – 31 %, Fix-Zinssatz 2,5 % gemäß Bestimmungen
    der FFG)
Zusatzfinanzierung erhalten

Um die Finanzierung von steirischen F&E-Projekten zu erleichtern, erhöht die FFG den Darlehensanteil um 20 % für steirische KMU.

Vertragserstellung, Abrechnungsprüfung & Auszahlung

Die Vertragserstellung, Abrechnungsprüfung und Auszahlung des Steiermark!Bonus übernimmt die FFG.