Spitzen!Leistung 2022+ (ausgelaufen!)

Die Förderung für digitale Kompetenz und nachhaltige Unternehmensentwicklung

Spitzen!Leistung 2022+ fördert Beratungsleistungen in Cluster-Mitgliedsbetrieben mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Ein junger Mann in Turnschuhen, Hemd und Krawatte steht auf einem Hochhaus in dynamischer Pose.
Michael Kerschbaumer
Michael Kerschbaumer +43 316 7093 205
Portrait Gudrung Meier
Gudrun Meier +43 316 7093 218

Mit den steirischen Cluster- und Netzwerkorganisationen zum Erfolg

Digitale Kompetenz und nachhaltige Entwicklung seiner Unternehmen bestimmen die Zukunft eines erfolgreichen Wirtschaftsstandortes. Spitzen!Leistung 2022+ unterstützt Betriebe bei ihrer Transformation hinzu nachhaltigem Wirtschaften und fördert Digitalisierungsprozesse in Firmen mit hohem Entwicklungspotenzial in den steirischen Leitthemen und Kernkompetenzen.

Das Förderungsprogramm ist von IBW/EFRE & JTF 2021-2027 kofinanziert. Die Maßnahme soll High-Potential-Unternehmen zu Frontrunnern entwickeln bzw. dazu beitragen, zur Europaspitze aufzuschließen. Gleichzeitig stärkt diese Förderung gezielt die Cluster- und Netzwerksorganisationen.

Sie möchten Spitzenleistungen in den Bereichen Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung vollbringen? Wenden Sie sich direkt an ihre Cluster- oder Netzwerkorganisation und vereinbaren Sie einen Termin für eine Potenzialanalyse. Aus dem Ergebnis leiten sich Themenfelder ab, für darauffolgende geförderte Beratungsprojekte: In Kooperation mit externen Expertinnen und Experten bearbeiten Sie die relevanten Handlungsbereiche in Ihrem Unternehmen, definieren Ziele bzw. neue Prozesse und entwickeln sich in den Bereichen Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung weiter.

Für wen?
  • steirische Cluster-/Netzwerksorganisationen, die als Public-Private-Partnership organisiert sind und über einen regionalpolitischen Fokus verfügen.
Wofür?
  • Beratungskostenzuschuss
Wie viel?
  • max. 75%
Wichtige Hinweise:
  • Unternehmen beziehen die Förderung über antragsberechtigte Cluster-/Netzwerksorganisationen.
  • Förderungsentscheidungen können erst nach Vorliegen der erforderlichen formellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen (z.B. Förderfähigkeitsregeln) sowie der Beauftragung der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft als zwischengeschaltete Stelle (ZwiSt) erfolgen.