Finanzierung für KMU: gemeinsam mehr Sprungkraft
Über die Ziellinie!
Es gibt Situationen, da fehlen bis ins Ziel nur noch ein, zwei Schritte. Kennen Sie das? Ein Produkt ist fast fertig – bis auf den letzten Schliff. Der Maschinenpark ist state of the art, wäre da nicht diese eine Maschine, die fehlt. Hätte der Vertrieb nur noch eine tatkräftige Mitarbeiterin oder einen engagierten Mitarbeiter mehr, stiege der Umsatz signifikant. Die Umsetzung scheitert oft an einer Finanzierung für KMU – klassische Finanzierungswege versagen oder reichen nicht aus. Machen Sie es wie dutzende heimische Betriebe vor Ihnen: Holen Sie sich für Ihr Vorhaben die SFG als stille Gesellschafterin an Bord. Bei über 30 Unternehmen in der Steiermark quer durch viele Branchen und Regionen ist die SFG bereits dabei. Was ist eine stille Beteiligung? Lesen Sie hier Details zur stillen Beteiligung nach.
Vertrauensvolle langjährige Beziehungen zu regionalen Bauern, eine hohe Priorität auf Tierwohl und kurze Transportwege: Das Familienunternehmen in 4. Generation liegt österreichweit unter den Top 3 der Kalb- und Rindfleisch-Lieferanten für die gehobene Gastronomie.
Stille Wasser sind tief
Die wichtigsten Eckpunkte unserer Finanzierung für KMU auf einen Blick: Die SFG kann bis zu 250.000 Euro als stille Beteiligung einbringen. Die Rückzahlung erfolgt entlang eines vereinbarten Tilgungsplans. Die Anteilsverhältnisse des Unternehmens verändern sich nicht. Und ganz wichtig: Eine stille Beteiligung ist wirtschaftliches Eigenkapital und verbessert damit Bonität und den Spielraum für weitere Finanzierungen. Zudem unterstützen wir Sie in strategischen Entscheidungen oder betriebswirtschaftlichen Belangen.
Was kostet Sie das? Die SFG erhält einen fixen Gewinnanteil in der Höhe von 2,5 Prozent per anno. Im Falle eines positiven Jahresergebnisses kommt ein zusätzlicher Gewinnanteil in der Höhe von 1 Prozent per anno hinzu. Die Beteiligung wird auf De-minimis-Basis vergeben. Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sind Beihilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission unterliegen, da aufgrund der Betragsgrenze angenommen wird, dass weder der Wettbewerb noch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Und was erwarten wir von Ihnen und Ihrem Unternehmen? Eine stabile wirtschaftliche Situation, eine klare Geschäftsstrategie und ausreichende fachliche und kaufmännische Kompetenz. Greifen Sie zum Telefon – wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen.
- Für wen?
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- kleine und mittlere Unternehmen aus dem industriell-gewerblichen Sektor, Dienstleistungsbetriebe sowie Handelsunternehmen
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
- Buchführungspflichtige Unternehmen, welche über ein etabliertes Geschäftsmodell mit positiven Betriebsergebnissen sowie einem positiven Trend verfügen.
- Für wen nicht?
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- nicht am Markt etablierte Unternehmen
- Großunternehmen
- Wofür?
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- Investitionen
- Aufwendungen zur Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Markterschließung
- Working-Capital-Bedarf in Verbindung mit dem Unternehmenswachstum
- Wofür nicht?
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- Sanierungen, Restrukturierungen
- Wie viel?
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- bis zum Zweifachen des bereinigten bilanziellen Eigenkapitals bzw. maximal 250.000 Euro als stille Beteiligung
- Wichtige Hinweise:
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- Die Ausfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein.
- Betriebliche Sicherheiten sind nicht erforderlich; die GesellschafterInnen übernehmen eine persönliche Garantie.
Prozess
- beraten
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Sie planen ein Projekt. Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten, ob die SFG das Projekt mitfinanzieren kann. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch und eine Erstanalyse des Geschäftsplans.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt und den Geschäftsplan genau an und erstellen gegebenenfalls ein Termsheet.
- Finanzierung beschließen
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Wenn wir Sie mit einer Finanzierung unterstützen können, werden die Konditionen und Bedingungen vertraglich vereinbart.
- Projekt starten
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Jetzt sind Sie am Zug: Sie können mit der Projektumsetzung beginnen.
Halten Sie die SFG mittels Controllingberichte über Ihre wirtschaftliche Entwicklung am laufenden.Wichtig: Wir sind für Sie da wenn Sie Unterstützung bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Themen brauchen.
- Finanzierung auszahlen
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Im Finanzierungsvertrag sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Finanzierung – meist in mehreren meilensteinabhängigen Tranchen – genau festgelegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.
- Finanzierung zurückzahlen
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Nach einem vereinbarten tilgungsfreien Zeitraum erfolgen die Rückzahlungen über einem Zeitraum von maximal 10 Jahren entlang eines vertraglich festgelegten Tilgungsplan.