Meisterprüfung mit SFG-Prämie – spielen Sie die erste Geige!
Meisterprüfung für einen starken Wirtschaftsstandort
Wer dazulernt, Herausforderungen annimmt, sich und seine Fähigkeiten auf allen Ebenen weiterentwickelt, verdient Respekt. Wer es dabei zur Meisterschaft bringt, bekommt jetzt auch handfeste finanzielle Unterstützung: Mit der Förderungsaktion „Meister!Prämie“ belohnen die SFG gemeinsam mit der Stadt Graz und dem Tourismusressort all jene SteirerInnen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich absolvieren. Nicht zuletzt, weil sie damit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes leisten! Die Förderung wird als einmalige Prämie ausbezahlt.
Bitte reichen Sie Ihren Förderungsantrag bis spätestens drei Monate nach Prüfungstag ein!
Achtung: Die Antragsstellung ist noch bis 31. Dezember 2021 möglich.
Wir freuen uns auf Sie – bis dahin alles Gute und, falls der große Tag noch vor Ihnen liegt: toitoitoi!
- Für wen?
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- Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Wofür?
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- Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
- Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
- Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996
- Wofür nicht?
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- einzelne Module (wie z.B. die Unternehmerprüfung oder die Ausbilderprüfung) der oben genannten Prüfungen
- Abschlüsse der Werkmeisterschule
- landwirtschaftliche Meisterausbildung
- Wie viel?
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- 1.000 Euro
- Wichtige Hinweise:
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- Die Antragsstellung ist bis 31. Dezember 2021 möglich.
- Förderungsanträge sind ausschließlich mit Bürgerkarte oder Handysignatur über das Förderungsportal einzureichen.
- Der Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach Ablegen der Prüfung mit dem Gesamtprüfungszeugnis der WKO eingereicht werden.
- Die Förderungsaktion kann pro Person nur einmalig in Anspruch genommen werden.
- Sobald Sie alle Module, die Ihre Meister- oder Befähigungsprüfung bilden, positiv absolviert haben, können Sie mit dem Gesamtprüfungszeugnis, ausgestellt von der WKO, die Förderung beantragen.
- Es werden nur Gesamtprüfungszeugnisse, die durch die WKO geprüft und ausgestellt wurden, anerkannt.
Prozess
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Die bestandene Prüfung darf maximal drei Monate zurückliegen.
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihre Unterlagen genau an.
- auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.