Nahversorgung – bringen wir Leben in Ihre Region!
Nahversorgung – es braucht eine Trendwende
15 Minuten Autofahrt bis in die nächste größere Ortschaft: Bis vor kurzem mussten die Bürgerinnen und Bürger der südoststeirischen Gemeinde Kapfenstein diese in Kauf nehmen, um sich mit Grundnahrungsmitteln wie Brot oder Milch zu versorgen. Nun gibt es im Ort wieder einen Lebensmittelhandel und der Einkauf kann bequem zu Fuß erledigt werden.
Faktum ist: Nahversorgung ist das Um und Auf für Lebensqualität. Ein regionaler Versorger ist mehr als ein Geschäft, das Waren verkauft: Er ist ein Ort sozialer Begegnung, ein Treffpunkt für Austausch und der Kommunikation. Faktum ist auch, dass Nahversorgungsbetriebe in vielen steirischen Gemeinden das Handtuch werfen, weil sie nicht ausreichend Gewinn erwirtschaften. Damit zusammenhängend gehen regionale Arbeitsplätze verloren und Ausbildungsstätten schließen. Eine Entwicklung, der die SFG entschieden entgegensteuert.
8.000 Produkte auf 400 Quadratmetern, darunter 100 Sorten Käse und 200 Weine: Die Bioinsel Rosenberger in Weiz verbindet Genuss mit Verantwortung und residiert – SFG-gefördert – seit kurzem an neu ausgebautem Standort.
David geht Hand in Hand mit Goliath
Auch in der Nahversorgung gilt: Um am Markt bestehen zu können, muss man sich weiterentwickeln. Sind Ihre Ausstattung, Geräte und Maschinen am Puls der Zeit? Und ohne Online-Präsenz geht sowieso gar nichts: Im Jahr 2023 kauften bereits sechs von zehn ÖsterreicherInnen im Internet ein. Und so wird, was internationale Konzerne heute bereits vormachen, künftig auch in die Nahversorgung einziehen: die Onlinebestellung bzw. der Onlineeinkauf.
Springen Sie auf und nutzen Sie die Digitalisierung zu Ihrem geschäftlichen Vorteil. Machen Sie Ihr Unternehmen online sichtbar und sprechen Sie so neue Kundschaft an. Digitalisieren Sie Ihre Produktions- und Vertriebsprozesse, erstellen Sie eine neue Website oder einen Online-Shop und lassen Sie Ihre KundInnen elektronisch bezahlen. Wir unterstützen Sie auch bei der Digitalisierung innerbetrieblichen Prozesse, zum Beispiel bei der Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme oder digitale Projektmanagementtools. Bei all diesen Schritten können Sie sich auf unseren 30-prozentigen Zuschuss verlassen.
- Für wen?
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- Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
- über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
- als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
- bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
- und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
- Für wen nicht?
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- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe, z.B. Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe
- Handelsunternehmen, die ihre Güter ausschließlicher online vertreiben (kein stationäres Geschäft)
- UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
- Privatpersonen
- Wofür?
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- Digitalisierung von Produktionsprozessen (z.B. ERP-System bzw. Erweiterung um neue Module)
- Digitalisierung von Vertriebsprozessen (z.B. CRM-System inkl. Schnittstellenanbindung, digitale Buchungsplattform bzw. Kundenportal)
- Digitalisierung von innerbetrieblichen Prozessen (z.B. digitales Zeiterfassungssystem bzw. Erweiterung um neue Module, digitale Beschaffungssystem, digitale Projektmanagementtools, digitale Dokumentenmanagementsysteme)
- Digitalisierung von Marketingprozessen (z.B. erstmalige Erstellung einer Website und/oder eines Online-Shops, Integration E-Payment [die Adaptierung einer/eines bestehenden Website/Online-Shops ist nur in Verbindung mit einer Prozessdigitalisierung möglich], Design und Programmierung einer App, erstmalige Produktion und Schaltung von Webvideos, erstmalige Social-Media-Kampagne [max. 12 Monate Laufzeit], erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen [einmal je Plattform])
- Wie viel?
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- Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro
- Förderquote: 30 % Basisförderung
- maximale Förderung: 2.500 Euro
- Wichtige Hinweise:
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- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Unternehmen können die Förderung für Digitalisierungsprojekte einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.
- Der Förderungsantrag muss von der/dem FörderungswerberIn elektronisch signiert werden. Eine Signatur durch eine/n externen BeraterIn, BankberaterIn o.Ä. ist NICHT möglich.
Prozess
- informieren
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Sie planen ein Projekt und möchten wissen, ob dieses durch die Förderungsaktion Lebens!Nah unterstützt werden kann? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Förderungszusage verschicken
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Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist, erhalten Sie von uns eine Förderungszusage. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt umsetzen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns eine Förderungszusage erhalten haben.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen! - Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
- Rechnungen prüfen und Förderung beschließen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen und beschließen gegebenenfalls Ihre Förderung. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Förderung auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.