Spin!Off (ausgelaufen!)

Spin-off: Vom Labor in den Store

Mit Herzblut, Schmerzen und ganz viel Durchhaltevermögen haben Sie Forschungsergebnisse erarbeitet, aus denen man eigentlich auch wirtschaftlich etwas machen könnte? Etwas Eigenes, vielleicht sogar etwas ganz Großes? – Ach so, es fehlt die Zeit zum Umsetzen. Und ein bisschen auch der Mut … schade. Denn durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden 90 % der Kosten für den Weg von der Forschung auf den Markt übernommen.
Frau im Laborkittel in Palmenhaus
Katharina Deutsch
Katharina Menzel +43 316 7093 303
Portrait Doris Paier
Doris Paier +43 316 7093 312

Spin-offs starten erst

Nächstes Cut-off-Date: 6. Juni 2024 – jetzt einreichen!

Ausgründungen aus Unis, Fachhochschulen oder Forschungseinrichtungen stecken in Österreich noch in den Kinderschuhen: Weniger als 100 solcher Spin-offs kommen jährlich auf den Markt. Wie viele Schätze aus Wissenschaft und Forschung verkümmern also unbemerkt in Schreibtischen oder Archiven, statt daraus eine wirtschaftliche Glanztat zu machen?

Zu schade für die Schublade?

Unklare rechtliche Rahmenbedingungen, keine zeitlichen Ressourcen und mangelnde Finanzierung sind die Hauptgründe, warum hierzulande nur wenige Forschungsprojekte den Sprung von der Wissenschaft in die Wirtschaft schaffen. Mit der Förderungsaktion Spin!Off bietet die Steirische Wirtschaftsförderung SFG heimischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen einen Anreiz, wissenschaftliche Nachwuchskräfte mit Unternehmergeist bei der Gründung eines Spin-offs zu unterstützen.

90 % Förderung für den Weg auf den Markt

Damit künftig aus Forschungsergebnissen öfter marktreife Produkte werden, gibt es 90 % Förderung für den Weg zum Marktstart des Spin-offs. Die gesamten Personalkosten für ein bis zwei Forschende sowie Kosten für externe Beratung, Schulungen und Weiterbildungen werden ebenso übernommen wie Sach- und Gemeinkosten!

Klingt nach Jackpot? Bis zu 300.000 Euro gibt es pro Forschungsprojekt mit Zug zum Markt für Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit steirischem Projektstandort. Wenn die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (Einzelperson oder Team aus max. zwei Personen) über zumindest einen Master-Abschluss verfügen und das Spin-off binnen 18 Monaten das Forschungsergebnis zu einem marktreifen Produkt weiterentwickelt, steht einer Förderung eigentlich nichts mehr im Wege.

Hurry up – der nächste Cut-off-Termin steht schon vor der Tür. Wir sind gespannt auf Ihr Projekt!

Für wen?
  • Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen in der Steiermark, deren wissenschaftliche MitarbeiterInnen mit einem Forschungsergebnis ausgründen möchten, dazu zählen insbesondere:
  • COMET-Zentren mit Standort in der Steiermark
  • JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
  • Silicon Austria Labs GmbH
Für wen nicht?
  • Privatpersonen
  • Unternehmen (außer Forschungseinrichtungen)
  • Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen, die keinen steirischen Projektstandort haben
Wofür?
  • Projekte in der Vorgründungsphase, in denen wissenschaftliche MitarbeiterInnen der antragstellenden Institution ein Forschungsergebnis zu einem marktfähigen Produkt weiterentwickeln und beim Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden
  • Maßnahmen, die der Produktentwicklung, der Durchführung von Marktanalysen und –studien dienen sowie Trainings und Kurse für die Unternehmensgründung
  • Förderbar sind Kosten, die unmittelbar mit der Überleitung des wirtschaftlich verwertbaren Forschungsergebnisses in ein marktreifes Produkt stehen und zur Ausgründung führen
  • Personalkosten der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Sachkosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Gemeinkosten
Wie viel?
  • 90 % der anrechenbaren Projektkosten
  • max. 200.000 Euro Förderung bei einer im Projekt angestellten wissenschaftlichen Person
  • max. 300.000 Euro Förderung bei einem Forschungsteam (= zwei angestellte wissenschaftliche Personen)
Wichtige Hinweise:
  • Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.
  • Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Anrechnungsstichtag (= Projektbeginn) anfallen.
  • Die Antragstellung muss durch die jeweilige Forschungseinrichtung bzw. Hochschule erfolgen, an der die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen tätig sind.
  • Bei Antragstellung im Portal für Spin!Off die Förderungsaktion „EFRE-kofinanzierte Projekte" wählen.
  • Mit der Einreichung des Förderungsantrags erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • Bei kofinanzierten Projekten sind die EFRE-Richtlinien 2021 - 2027 zu beachten.
  • Achtung! Sie müssen uns sämtliche Informationen zu Ihrem Projekt bereits mit dem Antrag mitübermitteln. Nachgereichte Informationen können wir im Cut-off-Verfahren nicht berücksichtigen.
  • Der projektbezogene Businessplan soll maximal 40 Seiten umfassen.
  • Die eingereichten Projekte werden anhand von den EFRE-Projektselektionskriterien sowie zusätzlichen Bewertungskriterien beurteilt.
  • Cut-off-Dates: Projektanträge können laufend eingereicht werden. An definierten Cut-off-Dates werden alle eingelangten Projekte bewertet und die besten je nach verfügbarem Budget gefördert. Sie erhalten frühestens 12 Wochen danach eine Rückmeldung von uns.
  • nächstes Cut-off-Date: 6. Juni 2024 bis 23:59 Uhr
  • verfügbares Budget für Cut-off-Date 6. Juni 2024: 1 Million Euro
  • ACHTUNG: Es sind keine Doppeleinreichungen bei anderen Förderungsstellen (wie z.B. FFG Spin-off Fellowship) zulässig. Eine Doppeleinreichung führt dazu, dass das eingereichte Projekt nicht weiter von der SFG bearbeitet wird.

Prozess

beraten

Sie planen ein Projekt. Welche Zuschüsse gibt es von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Zum Cut-Off-Date bewerten wir alle eingelangten Projekte und wählen die Besten aus. Sie erhalten frühestens 12 Wochen nach dem Cut-Off-Date eine Rückmeldung von uns.

Anrechnungsstichtag bekanntgeben

Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.

Projekt beginnen

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.

Förderung beschließen

Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Projekt umsetzen

Setzen Sie ihr Projekt wie geplant um und informieren Sie uns bei wesentlichen Änderungen.

Projektfortschritt aufzeigen

Die Überprüfung des Projektfortschritts findet 9 Monate nach Projektbeginn sowie zu Projektende statt.

Projekt abschließen

Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Rechnungen einreichen

Reichen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen im Portal ein. Im Portal finden Sie auch eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Rechnungen prüfen

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.

auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.