Starke!Zentren bringt Leben in Orts- und Stadtkerne
Orts- und Stadtzentren kerngesund erhalten
Bonjour tristesse: Gähnende Leere in den Schaufenstern, geschlossene Geschäfte, verschmierte Fassaden und nicht einmal mehr ein Wirt im Ort – viele steirische Dörfer und Städte haben in den letzten Jahren ihr Herz verloren. Denn die Wirtschaft pulsiert anderswo: Einkaufszentren auf der grünen Wiese, die allgemeine Landflucht und nicht zuletzt die digitalen Herausforderungen im Handel – Stichwort Amazonien – haben viele Orts- und Stadtzentren entleert. Auf der Strecke bleiben nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern oft auch die Immobilien-Eigentümer selbst: Sie können ihre Geschäftsflächen kaum nutzen und oft nur schwer erhalten, wenn die Miet- bzw. Pachteinnahmen fehlen.
Lebensqualität im Zentrum und ein Hammer für die Baubranche
Dem bestehenden oder drohenden Leerstand in den steirischen Orts- und Stadtzentren rückt nun eine neue Förderungsaktion zu Leibe, die eine Win-Win-Win-Win-Situation schafft: Eigentümer von Gebäuden oder Gebäudeteilen in Orts- und Stadtzentren werden finanziell unterstützt, wenn sie ihre Flächen beleben, sanieren und so wieder vermieten oder verpachten können. Davon profitieren die örtliche Bauwirtschaft, der eingemietete Betrieb und vor allem die Bevölkerung, die sich über eine verbesserte Infrastruktur im Zentrum freuen darf.
30 % Förderung für Sanierung und Nachnutzung
Ein barrierefreies Eingangsportal, großzügige Verkaufsflächen, eine Klimaanlage oder die Aufrüstung der Internet-Leitungen – Modernisierung hat viele Gesichter. Wenn Sie als EigentümerIn Ja sagen zu Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Ihrer Flächen im Zentrum, dann sagen wir ja zur Förderung: 30 % der Kosten für Planung, Bauausführung an Dach, Fassade, Portal und den Innenräumen, für Material und Arbeit bis zu einer Summe von 100.000 Euro gehen auf uns. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben ein Ja von einem/einer MieterIn oder PächterIn, der/die die sanierten Flächen im Zentrum dann für sich nutzen will.
- Für wen?
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- EigentümerInnen oder Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen
- Für wen nicht?
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- EigentümerInnen oder Bauberechtigte, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen (z.B. Gebietskörperschaften)
- Wofür?
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- Planung und örtliche Bauaufsicht
- Baukonstruktion
- Bauausführung an Dach, Fassade, Portal- und Innenräumen
- Innenausbau und barrierefreier Umbau
- Herstellung oder Erneuerung sämtlicher Leitungen
- Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (max. 15 % der förderbaren Kosten)
- Schutzmaßnahmen (Schimmelbekämpfung etc.)
- Wofür nicht?
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- Gebäude(teile) außerhalb von Orts- und Stadtkernen
- Maßnahmen für Flächen mit aufrechter Nutzung
- Neubauten und die Anschaffung entsprechender Immobilien
- Inneneinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Gastgärten und Außenanlagen
- Finanzierungs- und Maklerkosten
- Wie viel?
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- Förderungsquote: 30 %
- maximale Förderung: 100.000 Euro
- Wichtige Hinweise:
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- Der Förderungsvertrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags anfallen.
- Es können nur Flächen gefördert werden, die vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung bestätigt in einem Stadt- bzw. Ortskern liegen.
- Fläche(n) steht/stehen bereits leer oder sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden (Umnutzung).
- Zukünftige – wirtschaftliche – Nutzung der Fläche(n) ist eine zentrale Förderungsvoraussetzung.
- Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt.
- mindestens 50.000 Euro Projektvolumen
Prozess
- beraten
-
Sie planen ein Projekt. Welche Zuschüsse gibt es von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
- Orts- bzw. Stadtkern bestätigen lassen
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Es können nur Flächen gefördert werden, die vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung bestätigt in einem Stadt- bzw. Ortskern liegen.
Dafür füllen Sie bitte hier das Formular aus, Sie erhalten Ihre Bestätigung per Mail von der A 17.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Anrechnungsstichtag bekanntgeben
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Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.
- Projekt beginnen
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Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.
- Förderung beschließen
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Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt abschließen
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Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
- Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen.
Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt. - Rechnungen prüfen
-
Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.
- Förderung auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.