Das Land Steiermark federt Härtefälle ab
Eine Vielzahl von Unternehmen ist von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie negativ betroffen. Zur Abfederung dieser Auswirkungen wurde seitens des Bundes ein Bündel an Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
Der „Steirische Härtefallfonds“ unterstützt jene Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Bedrohung durch Covid-19 ausgesetzt sind, die
aber die Voraussetzungen für die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, konkret für die Maßnahmen:
nicht erfüllen.
Einkommensersatz und Fixkostenzuschuss: Das bringt der Steirische Härtefallfonds
Die Unterstützungen aus dem Steirische Härtefallfonds werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Beim Einkommensersatz wird die/der UnternehmerIn mit einem teilweisen Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen im Zeitraum 16.3.2020 bis 31.12.2020 unterstützt. Voraussetzung ist, dass aufgrund des Bezuges von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (dazu zählen etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld oder Umschulungsgeld) oder der Mitversicherung beim Ehepartner kein Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes besteht. Die Förderung beträgt 500 Euro pro Monat für maximal sechs Monate.
Der Fixkostenzuschuss beträgt zwischen 25 und 75 % der Fixkosten für den gewählten, maximal dreimonatigen, Betrachtungszeitraum bei einem Umsatzentfall von 40 bis 100 %. Die Förderung ist für Kleinst- und Kleinunternehmen mit maximal 15.000 Euro, für Mittelunternehmen mit maximal 50.000 Euro beschränkt. Für eine Beantragung muss der Fixkostenzuschuss insgesamt mindestens 500 Euro betragen.
- Für wen?
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- Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
- Unternehmen, die noch keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes erhalten haben.
- Unternehmen, die ab 16.3.2020 aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in eine wirtschaftliche/finanzielle Notlage gelangt sind.
- Für wen nicht?
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- Unternehmen, die aus den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes gefördert werden können.
- Wofür?
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- Einkommensersatz für Unternehmerinnen und Unternehmer von Kleinstunternehmen
- Deckung der Fixkosten für KMU
- Wie viel?
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- 500 Euro Einkommensersatz pro Monat für maximal 6 Monate
- 25 % der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von 40 – 60 %
- 50 % der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von 60 – 80 %
- 75 % bei einem Umsatzausfall von 80 – 100 %
- Wichtige Hinweise:
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- Die Förderung als Einkommensersatz wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 500 Euro pro Monat für max. 6 Monate.
- Der Fixkostenzuschuss wird für die Fixkosten eines max. dreimonatigen Betrachtungszeitraums gewährt und ist bei Kleinst- und Kleinunternehmen mit max. 15.000 Euro, bei Mittelunternehmen mit max. 50.000 Euro beschränkt.
- Für eine Beantragung muss der Fixkostenzuschuss insgesamt mindestens EUR 500 betragen.
Prozess
- beraten
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- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag unter der E-Mail-Adresse foerderung@sfg.at ein.
- Antrag prüfen
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Wir überprüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt.
- auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld im vorgesehenen Auszahlungsmodus auf Ihr Konto.