Telearbeit: So bleibt Ihr Team jetzt gesund und leistungsfähig.
Telearbeit: Förderung von Land Steiermark und AK
Zehntausende steirische Unternehmen müssen in diesen Tagen völlig neu denken und handeln. Es gilt, flexible Wege zu gehen – vom Management über der Produktion und Arbeitsweise bis hin zu Vertrieb und Kommunikation intern und extern. Ziel muss sein, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Arbeitsplätze zu sichern – und gleichzeitig die Gesundheit von Kunden und MitarbeiterInnen zu schützen. deshalb gibt es rückwirkend ab 1. März es die brandneue Förderungsaktion „Telearbeitsplatz!Offensive“ von Land Steiermark und AK Steiermark.
IT und Kommunikation
Wenn es jetzt notwendig wird, temporäre Telearbeitsplätze und Homeoffices für Ihre Belegschaft zu errichten, greifen wir Ihnen mit unserer neuen Förderungsaktion unter die Arme. Wir unterstützen Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmensstandortes. Dazu zählen etwas Hard- und Software, die erstmalige Inbetriebnahme sowie Lizenzen. Bei all diesen Aufwendungen können Sie mit 50 Prozent Zuschuss des Landes rechnen. Weitere 30 Prozent kommen von der AK Steiermark.
50 plus 30 = 80 Prozent Zuschuss
Mieten oder leasen Sie das Equipment, unterstützen wir Anzahlungen bzw. Kosten für maximal fünf Monate. Reichen Sie heute noch Ihr Projekt im Umfang von mindestens 1.000 Euro ein und sichern Sie sich bis zu 40.000 Euro nicht rückzahlbaren Zuschuss plus Ihren AK-Bonus. Gemeinsam bewältigen wir die aktuellen Herausforderungen! Die Förderung kann rückwirkend ab 1. März beantragt werden.
- Für wen?
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- ArbeitgeberInnenbetriebe in der Steiermark, wenn sie als KMU einzustufen sind
- Für wen nicht?
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- Tourismus- und Freizeitbetriebe
- Gemeinnützige Organisationen
- Betriebe aus dem Gesundheitsbereich
- Ein-Personen-Unternehmen (EPUs)
- Personen außerhalb der SFG-Zielgruppe
- Wofür?
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- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich nicht am Unternehmensstandort befinden.
- Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst.
- erstmalige Kosten der Inbetriebnahme
- Werden die erforderlichen Elemente (Hardware, Software etc.) gemietet oder geleast, sind Anzahlungen und der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar.
- Wofür nicht?
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- Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc., aber auch Büro- und Geschäftsausstattung, z.B. Möbel etc.
- Wie viel?
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- Die max. anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Telearbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung).
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80 %.
Prozess
- beraten
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Sie haben noch Fragen zur Förderungsaktion? Greifen Sie zum Telefon und lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten.
- beantragen
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Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen! Diese Förderung kann rückwirkend ab 1. März beantragt werden.
- Antrag prüfen
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Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.
- Förderung beschließen
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Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.
- Projekt abschließen
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Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
- Rechnungen einreichen
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Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
- Rechnungen prüfen
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Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.
- Förderung auszahlen
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Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.