Zinsübernahme für Kredite – was heißt das konkret?
Das Land Steiermark übernimmt im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten den Zinsendienst für COVID-19-bedingte und von der öffentlichen Hand behaftete Überbrückungskredite, die ab 1. März 2020 genehmigt wurden. Die Übernahme erfolgt in Form eines verlorenen, das heißt nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Unternehmen. Durchführende Stelle ist die Steirische Wirtschaftsförderung SFG. Ausgenommen sind Kreditzinsen für die Tourismuswirtschaft – hier ist der Ansprechpartner die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Welche Unternehmen erhalten einen Zinsenzuschuss?
Unternehmen mit Sitz in der Steiermark – unabhängig von der Unternehmensgröße (auch freiberufliche Tätigkeiten). Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung zwar ein Standort, nicht aber der Sitz des Unternehmens in der Steiermark, kann das Unternehmen gefördert werden, wenn es bis zur ersten Auszahlung die Sitzverlegung in die Steiermark nachweist.
Welche Branchen sind förderbar?
Grundsätzlich sind alle Branchen förderbar mit folgenden Ausnahmen:
- Unternehmen im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft – diese können bei der der ÖHT einen Antrag stellen. Details
- Banken- und sonstiges Finanzierungswesen
- Versicherungswesen: Förderbar sind nur VersicherungsagentenInnen und -makler/innen
- Realitätenwesen, also Bauträger sowie Vermietung und Verpachtung. Förderbar sind nur ImmobilienvermittlerInnen und Hausverwaltungen ebenso wie Bauträger sowie Vermietung & Verpachtung ab einem Finanzierungsbedarf von 1,5 Mio Euro – Details siehe FAQs der aws)
- Vereine
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Diese finden hier weiterführende Information.
- Unternehmen, deren Lieferungen und Leistungen unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen.
Anmerkung: das sind auch die Branchen, die von der aws bzw. der OeKB
nicht gefördert werden.
Welche Betriebe fallen unter Tourismus-Freizeitwirtschaft?
Zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft gehören Gastronomie, Hotellerie, Gesundheitsbetriebe, Reisebüros, Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie die Freizeit- und Sportbetriebe. Hier können Sie die Fachgruppenzugehörigkeit jedes Unternehmens überprüfen.
Wer ist für ein Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen zuständig?
Die Zuständigkeit liegt dort, wo der größte Umsatz erzielt wird. Je nach Hauptumsatz sind das aws/SFG oder Land Steiermark, Abteilung 12 (Abwicklung direkt über ÖHT). Bei unabhängigen Geschäftsbereichen, die etwa über getrennte Standorte oder Buchhaltung verfügen, sind oft separate Anträge sinnvoll. Beachten Sie bitte: Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) unterstützt Tourismusunternehmen nicht.
Für welche Kredite bekommt das Unternehmen einen Zinsenzuschuss von der SFG?
Für COVID-19-bedingte Überbrückungskredite, die die öffentliche Hand im Rahmen der „COVID-19-Hilfe“ mit Garantien unterstützt. Derzeit werden solche Garantien von der neu gegründeten COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) – abgewickelt über aws und OeKB sowie von der aws und der OeKB direkt angeboten. Im Wesentlichen gilt, dass Garantien für KMU über die aws, für Großunternehmen über die OeKB abgewickelt werden.
An wen soll ich mich als UnternehmerIn bei Detailfragen zu Kredithaftungen wenden?
(Anmerkung: Wir meinen hier Fragen wie: Besichert die aws-Überbückungsgarantie eine Erweiterung meines Kontokorrentkredites? Kann ich Haftungen für bestehende Kreditlinien beantragen? Werden auch Investitionskredite behaftet? Etc.)
- Wir empfehlen die FAQs der aws. Weitere Fragen richten Sie an coronagarantie@aws.at oder die aws-Hotline für Überbrückungsgarantien, Tel. +43 1 501 75-500.
- Wir empfehlen die FAQs der OeKB. Weitere Fragen richten Sie an exportservices@oekb.at oder die OeKB-Kundenberatung für Export Services, Tel. +43 1 53127-2600.
- Weitere Fragen beantwortet Ihnen Ihre Hausbank.
Welche Voraussetzungen für den Zinsenzuschuss gibt es?
Es muss ein entsprechender Kreditvertrag eines Kreditinstituts samt Tilgungsplan und Zinsendienstberechnung und ein Garantieangebot von aws oder OeKB vorliegen. Das Unternehmen darf keinen Reorganisationsbedarf nach URG aufweisen bzw. nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein.
Gibt es eine Obergrenze, bis zu der die Zinsen übernommen werden?
Die Obergrenze liegt bei einem Zinssatz von max. 2% p.a. Betragsmäßig ist der Zinsenzuschuss mit maximal 300.000 Euro begrenzt.
Gibt es auch eine Untergrenze?
Ja, beträgt die Gesamtzinsbelastung weniger als 700 Euro, ist eine Förderung
nicht möglich.
Für wie lange werden die Zinsen übernommen?
Für maximal 5 Jahre. Die von der aws zu 100 Prozent garantierten Kredite bis 500.000 Euro sind in den ersten beiden Jahren zinsenlos. Hier übernehmen wir die Zinsen der Jahre 3 bis 5.
Wie wird der Zinsenzuschuss ausbezahlt? Auf einmal bzw. in welchen Abständen?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form einer Vorauszahlung nach Förderungszusage in Höhe der zugesagten Zinsen des ersten Kreditjahres sowie in Form einer Endauszahlung nach Ablauf der Kreditlaufzeit. Die Vorauszahlung entfällt, wenn im ersten Kreditjahr keine Zinsen anfallen (das ist bei von der aws zu 100 Prozent behafteten Krediten bis 500.000 Euro der Fall). Bei höheren Kreditsummen und längeren Kreditlaufzeiten können Zwischenabrechnungen vereinbart werden.
Ab wann kann ich den Antrag stellen und wie?
Voraussetzung für den Antrag ist eine Kreditgewährung und Garantiezusage durch aws bzw. OeKB . Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Förderungsportal der SFG mittels Bürgerkartenzugang möglich.
Wie lange wird die Bearbeitung dauern?
Im Regelfall zwei Wochen.
Welche beihilfenrechtlichen Grundlagen gelten für den
Zinsenzuschuss?
Grundsätzlich orientiert sich die SFG bei der Wahl der beihilferechtlichen Grundlage an jener der Garantie. Wird die Garantie auf Basis des befristeten Rahmens gewährt, wird auch der Zinsenzuschuss entsprechend genehmigt. Wird die Garantie hingegen auf Basis der De-minimis-VO gewährt, so wird diese Rechtsgrundlage auch auf den Zinsenzuschuss angewandt. Für den Fall, dass die Garantie nicht dem Beihilferecht unterliegt (OeKB Sonder-KRR) zieht die SFG primär die De-minimis-VO als Grundlage heran. Im Einzelfall kann von dieser Regelung abgegangen werden.
Ist der Zinsenzuschuss mit anderen Corona-Unterstützungsmaßnahmen wie der Kurzarbeit oder dem Härtefonds kombinierbar?
Ja, unter Beachtung des Beihilfenrechts.
Aktualisiert: 6. Mai 2020