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21. Januar 2025

Förderung kleiner Gemeinden durch das Neue Europäische Bauhaus

Kleine Gemeinden und Städte aufgepasst: Der "The NEB Boost For Small Municipalities" ist mit 30.000 € dotiert!

Mit Unterstützung des Europäischen Parlaments startet die EU eine besondere Initiative zur Stärkung kleiner Gemeinden durch die Vergabe von 20 Preisen.

Mit dem Neuen Europäischen Bauhaus sollen kleine Kommunen dabei unterstützt werden,  Akteure zu unterstützen, die inklusive, nachhaltige und schöne Projekte entwickeln wollen, indem sie ihnen dabei helfen, frühe Hindernisse zu überwinden. Diese Preise werden nicht nur das herausragende Potenzial der Projekte hervorheben, sondern auch die Sichtbarkeit und Anerkennung der kleinen Gemeinden, die hinter ihnen stehen, fördern.

Einreichfrist: 14. Jänner - 14. Februar 2025

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Small is beautiful

Ziel dieser Auszeichnungen sind Gemeinden in ländlichen Gebieten oder Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde förderfähig ist.

Mit der NEB-Förderung für kleine Gemeinden sollen die wichtigen Beiträge kleinerer Akteure zum Neuen Europäischen Bauhaus gewürdigt und anerkannt werden, dass ihre Beteiligung der Schlüssel dazu ist, die Bewegung integrativer und zugänglicher zu machen. Sie unterstreicht, wie wichtig es ist, sich auf Aktionen auf der Ebene der Straße und der Nachbarschaft zu konzentrieren, da selbst die kleinsten Anstrengungen einen bedeutenden Wandel bewirken können. Die Initiative unterstreicht, dass es bereits unzählige kleine Initiativen gibt, die nur darauf warten, verstärkt und unterstützt zu werden, um eine größere Wirkung zu erzielen.

Ansporn & Ermutigung, die Umgestaltung der Umgebung gemeinsam fortzusetzen

Die Vorschläge sollten mit den Werten des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) (nachhaltig, inklusiv, schön) und den Arbeitsprinzipien (partizipativer Prozess, Engagement auf mehreren Ebenen, transdisziplinärer Ansatz) übereinstimmen.

Sie müssen sich auf die gebaute Umwelt konzentrieren – wie z. B. den Bau, die Renovierung und die Anpassung von Gebäuden und öffentlichen Räumen – unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft, der Kohlenstoffneutralität, der Erhaltung des kulturellen Erbes, erschwinglicher Wohnlösungen und der Wiederbelebung ländlicher oder städtischer Räume.

Die förderfähigen Projekte sollten einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben und einen sich abzeichnenden partizipativen Ansatz aufweisen. Die AntragstellerInnen sollten die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung des Projekts, die Sicherung der politischen Unterstützung und die aktive Einbeziehung von Bürgern, Endnutzern und wichtigen Interessengruppen hervorheben, wobei das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein darf. Die Kriterien für die Förderfähigkeit finden Sie hier.

Die Auszeichnungen

Eine Fachjury wählt aus den 30 bestplatzierten Bewerbungen insgesamt 20 GewinnerInnen aus.

Die 20 GewinnerInnen erhalten einen Geldpreis in Höhe von 30.000 EUR.

Zusätzlich zum Geldpreis erhält jede/r GewinnerIn ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes Kommunikationspaket (z. B. Werbung in den sozialen Medien und auf den Websites der Europäischen Kommission, Hilfe bei der Produktion eines kurzen Videos und Unterstützung bei der Werbung für die Projekte).