Frage trifft Antwort: Wie Sie sicher (k)eine Förderung bekommen

Förderungsmanagerin Gabriele Maierhofer erklärt, nach welchen Kriterien SFG-Förderungsaktionen erstellt werden, wie die Vergabe genau abläuft und was ein Cut-off-Date ist. Und nicht zuletzt spricht sie darüber, wie man sicherstellt, KEINE SFG-Förderung zu erhalten.
Gabriele Maierhofer

Wie entscheidet die SFG, welche Förderungsaktionen sie auf den Markt bringt?

Bei der Entwicklung von neuen Förderungsaktionen orientiert sich die SFG an der steirischen Wirtschaftsstrategie, wo die zentralen Themen die grüne und  digitale Transformation der Wirtschaft sind. Und diese Wirtschaftsstrategie bildet den Rahmen für die Entwicklung von neuen Förderungsaktionen. Sie sollen den Wirtschaftsstandort Steiermark nachhaltig stärken und die positive Wirtschaftsentwicklung vorantreiben.

Natürlich müssen wir auch über alle gesetzlichen Richtlinien und Regelungen bei der Entwicklung von Förderungsaktionen mitdenken: Da sind das Beihilfenrecht oder das steirische Wirtschaftsförderungsgesetz von Bedeutung. Am wichtigsten ist es immer auch zu evaluieren, was wird gerade am Markt gebraucht, welche Unterstützung benötigen Unternehmen aktuell? All diese Dinge beeinflussen die Entscheidung, welche Förderungsaktion wir in welcher Form auf den Markt bringen.

Wen fördert die SFG überhaupt?

Die SFG fördert hauptsächlich kleinere und mittlere Unternehmen, also die sogenannten KMUs. KMUs haben oft weniger Ressourcen und Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten als größere Unternehmen. Die Förderungen sollen ihnen dabei helfen, Innovationen voranzutreiben, Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und in die Qualifizierung von Fachkräften zu investieren.

Wir fördern den Handel, das Gewerbe und die Industrie. Zu den nicht förderbaren Bereichen zählen die Landwirtschaft, der Tourismus und das Gesundheitswesen. Grund dafür ist, dass für diese Bereiche für die Vergabe von Förderungsmitteln andere Institutionen zuständig sind.

Was ist das Wichtigste, das FörderungsnehmerInnen über die SFG wissen müssen?

Wir, die SFG, nehmen nicht nur Anträge an und wickeln den Förderungsprozess ab, sondern wir sind auch aktiver Partner für Unternehmen. Wir bieten kostenlose Beratungen an, nicht nur zu den Förderungen der SFG, sondern auch für alle weiteren Förderungen, die es in Österreich gibt. Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten Förderungsprozess: Das startet schon bevor man einen Antrag bei uns stellt, um eben im Vorhinein schon einmal abzuwägen, ob eine Förderung bei der SFG möglich ist, oder ob eine andere Förderungsstelle dafür besser geeignet ist. Aber eben auch um zu sehen, welche Förderungen bei der SFG möglich sind. Dieser Prozess endet dann quasi bei der Abrechnung, wo dann auch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den FörderungsnehmerInnen aktiv zur Seite stehen, weil die Abrechnung doch oft der schwierigere Part ist.

Was passiert von der Einreichung bis zur Auszahlung?

Nachdem ein Antrag bei uns eingelangt ist, wird dieser von uns geprüft und bewertet. Es werden gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert, Fragen gestellt. Nachdem alle Unterlagen vollständig sind, kommt es dann zu einer positiven oder auch zu einer negativen Förderungsentscheidung. Bei einer positiven Entscheidung wird dann ein Vertrag versendet und der Förderungsnehmer, die Förderungsnehmerin setzt das Projekt um. Wenn das Projekt fertig gestellt ist und alle Rechnungen bezahlt wurden, kommt es  zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen. Wenn diese vollständig eingereicht und alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden, dann kommt es zur Auszahlung der Förderung.

Kann man Förderungsanträge auch per E-Mail oder per Post schicken?

Nein, Förderungsanträge können ausschließlich digital über das Portal der SFG eingereicht werden. Wir waren eine der ersten Förderungsstellen, die auf eine papierlose Antragstellung umgestellt hat und bieten natürlich immer technischen Support an, damit der gesamte Förderungseinreichprozess reibungslos verläuft.

Wichtig zu wissen ist, dass man eine elektronische Signatur über ID-Austria benötigt, damit man sich bei uns am Portal überhaupt anmelden kann.

Was ist ein Cut-off-Date?

Es gibt bei uns zwei Arten, wie man einen Förderungsantrag einreichen kann. Das ist einerseits eine laufende Einreichung und andererseits die Einreichung zu einem Cut-off-Date, also bis zu einem Stichtag oder zu einem bestimmten Datum, wo dann alle Anträge, die bis zu diesem Stichtag bei uns eingelangt sind, von einer Jury bewertet werden. Wenn man beispielsweise am Tag später einreicht, dann wird dieser Antrag einfach beim nächsten Cut-off-Date berücksichtigt.

Wie kommt man garantiert nicht zu einer Förderung?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man nicht zu einer Förderung kommt. Ein Grund ist, wenn man das Projekt schon bevor man den Antrag stellt, startet. Es ist ganz, ganz wichtig, dass man zuerst den Antrag bei uns stellt und danach erst mit dem Projekt startet. Wenn das nicht der Fall ist, dann kommt es leider nicht zu einer Förderung.

Ein weiterer Grund ist, wenn beispielsweise Unterlagen nicht vollständig an uns übermittelt und auch auf Nachfrage nicht an uns übermittelt werden, dann können wir das Projekt nicht beurteilen.

Auch wenn die Zielgruppe oder der Inhalt des Projekts nicht in die Förderungsaktion passt, ist es auch nicht möglich, die Förderung zu gewähren.

Und bei Förderungsaktionen, die im Wettbewerbsverfahren vergeben werden, wo eben bis zu einem bestimmten Cut-off-Date, also bis zu einem Stichtag, alle Anträge gesammelt und von einer Jury bewertet werden, ist natürlich Qualität der Förderungsanträge von sehr großer Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Fragen im Antrag genau beantwortet werden und man auch auf die Fragen eingeht. Ist das nicht der Fall, dann kann der Antrag von der Jury nicht beurteilt werden und es kommt dann auch nicht zu einer Förderung.

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