STEP – neues EU-Förderungsangebot für Großunternehmen
Um Investitionen in kritische Technologien gezielt und zeitnah zu unterstützen, bietet die Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) die Möglichkeit, Förderungsmittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) flexibel einzusetzen.
Mit STEP soll vor allem die Förderung von Großunternehmen für Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union in speziellen steirischen Regionalförderungsgebieten verstärkt werden. Um eine Förderung zu ermöglichen, müssen potenzielle STEP-Projekte identifiziert und der Europäischen Kommission gemeldet werden. Das ist eine Voraussetzung, bevor ein Förderungsantrag gestellt werden kann.
Über STEP
Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und die europäische Souveränität zu stärken, indem sie Investitionen in drei strategischen Sektoren fördert:
- digitale Technologien und technologieintensive Innovationen
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile
Damit die genannten Sektoren förderungsfähig sind, müssen die Technologien als kritisch im Sinne der STEP-VO angesehen werden können. Kritisch sind diese Technologien, wenn sie für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen und/oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten.
Für Europa ist es weiters wichtig, die gesamte Wertschöpfungskette der Herstellung von kritischen Technologien zu stärken. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf Endprodukte, spezielle Komponenten/Bauteile und bestimmte Maschinen, die in erster Linie kritische Endprodukte produzieren. Auch die Förderung kritischer Rohstoffe ist möglich.
Förderbare Projekte/Kosten/Projektlaufzeit
Gefördert werden Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien. Förderungsfähig sind produktive Investitionen. Dazu zählen Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Investitionen (z.B. Lizenzen, einschlägige Software) sowie notwendige bauliche Investitionen.
Die Projekte dürfen nicht vor der Einreichung eines Förderungsantrags begonnen werden (frühestens möglich ab November 2024) und sollten bis Ende September 2026 umgesetzt sein.
Höhe der Förderung
- östliche Obersteiermark (politische Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag und Leoben)
15 % Förderungssatz - Weststeiermark (politischer Bezirk Deutschlandsberg) & westliche Obersteiermark (politische Bezirke: Murau und Murtal)
20 % Förderungssatz
Unternehmen konnten Ihr potenzielles STEP-Projekt bis zum 30. September 2024 melden. Durch die Meldung entstand kein Förderungsanspruch. Eine etwaige Projektförderung hängt von einer fachlichen Bewertung, den verfügbaren Budgetmitteln, der Übereinstimmung mit den Zielen der STEP-Verordnung und der Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie weiteren Förderungsvoraussetzungen ab. Spätestens im Dezember 2024 wird feststehen, welche Vorhaben auf die Liste der potenziell förderungswürdigen Projekten aufgenommen wird .